Die Platzverweise der Polizei gegen vier Journalisten beim rechtsextremen Rockkonzert "Eichsfeldtag" im Mai sind rechtswidrig gewesen. Das räumte die Thüringer Landespolizeidirektion in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Weimar ein, wie die Anwälte der Journalisten mitteilten. In dem Schreiben heißt es, "dass die Voraussetzungen für den Erlass des streitgegenständlichen Platzverweises nicht vorgelegen haben. Einer zu erwartenden Erledigungserklärung schließen wir uns bereits an dieser Stelle an und erklären die Übernahme der Verfahrenskosten."
Ein Blick in die Berichte der zuständigen Beamten zu den Ereignissen von
 Mai und Juni 2016 zeige zudem einem der Anwälte zufolge "ein höchst 
fragwürdiges Verständnis" der Polizei von Medienarbeit. 
Den 
betroffenen Journalisten, die sich durch offizielle Presseausweise 
ausgewiesen hätten, werde im Bericht vom 31. Mai 2016 unterstellt, sie 
seien "Angehörige der Antifa, die mit ihrem Auftreten eine Eskalation im
 Veranstaltungsraum provozierten". Andrea Röpke, eine der betroffenen 
Journalistinnen, erklärte dazu: "Es ärgert mich maßlos. Diese 
Behauptungen, wir würden Fotos von Kindern auf derlei Veranstaltungen 
und Portraitaufnahmen der Teilnehmer machen und dann angeblich im Netz 
veröffentlichen, stammen aus der Neonazi-Szene." Sie finde es schlimm, 
wenn die Polizei solche Unterstellungen und Parolen unhinterfragt 
übernehme. 
Beim "Eichsfeldtag" am 28. Mai in Leinefelde-Worbis 
hatten Polizeibeamte Journalisten Platzverweise erteilt, obwohl diese 
sich als Pressevertreter ausgewiesen hatten. Sie hatten von einem 
Erdwall hinter dem Ort des Rechtsrock-Open Airs aus das Geschehen 
dokumentiert. Angeblich hätten sie "durch ihr Verhalten eine konkrete 
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hervorgerufen", hieß 
es in dem Bericht der Landespolizeiinspektion Nordhausen. Vier der 
Journalisten verklagten daraufhin den Freistaat Thüringen.
