Neuruppin - Im Berufungsprozess um das Nazi-Tattoo des NPD-Kommunalpolitikers Marcel Zech ist am Montag ein Urteil gefallen: Das Landgericht Neuruppin verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung.
Richter Jörn Kablow sagte, eine Bewährungsstrafe hätte in der Öffentlichkeit als "unsicheres Zurückweichen" vor einem erstarkenden Rechtsradikalismus ausgelegt werden können. Marcel Zech habe mit dem Zurschaustellen seines Tattoos die Verbrechen der Nationalsozialisten gebilligt.
Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich zweifellos der Volksverhetzung strafbar gemacht, sagte Staatsanwalt Torsten Lowitsch am Montag vor der Urteilsverkündung. Die Strafe sei nicht zur Bewährung auszusetzen, „weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten“ sei.
Verteidiger Wolfram Nahrath plädierte auf Freispruch, auch weil der Beschuldigte das Tattoo mittlerweile abgeändert habe.
Der heute 28-Jährige hat damit im Berufungsprozess eine härte Strafe bekommen als in erster Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann noch Revision einlegen.
Der Angeklagte hatte in einen Spaßbad in Oranienburg öffentlich ein Tattoo auf seinem Rücken gezeigt, auf dem die stilisierte Silhouette des Vernichtungslagers Auschwitz/Birkenau sowie den Spruch "Jedem das Seine" zu sehen ist.
Der Spruch stand am Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald. Dafür war er vom Amtsgericht Oranienburg im Dezember 2015 wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Gegen das Urteil hatten Staatsanwalt und Angeklagter Berufung eingelegt.