Das Landgericht Dresden hat am Donnerstag in einem Zivilrechtsstreit über eine Klage der NPD gegen Sachsens Kunstministerin Eva-Maria Stange verhandelt. Die NPD hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen die durch zwei Anwälte vertretene Ministerin beantragt. Demnach habe Stange nach dem Anschlag auf eine Moschee in Dresden Ende September sinngemäß erklärt, die NPD habe die Moschee schon vor Jahren zum Anschlagsziel gemacht.
Außergerichtliche Einigung gefordert
Zu einer Entscheidung kamen die drei Berufsrichter nicht. Sie forderten 
indes beide Seiten auf, sich außergerichtlichzu einigen. Das bedeutet, 
die sächsische Kunstministerin müsste ihre Aussage dahingehend 
korrigieren, dass sie mit ihrem Interview einen Tag nach den 
Sprengstoffanschlägen eine NPD-Demonstration vor der Moschee im Jahre 
2012 gemeint habe. Aus Sicht der NPD wäre damit die Tatsachenbehauptung 
vom Tisch, die NPD stehe mit Sprengstoffanschlägen in Verbindung. Sollte
 diese Einigung bis zum 3. November nicht zustandekommen, will das 
Landgericht am 15. November entscheiden, ob die Aussage Stanges eine vom
 Gesetz gedeckte Meinungsäußerung ist oder aber eine unwahre 
Tatsachenbehauptung. In diesem Fall könnte sie dann aufgefordert werden,
 diese Aussage zu unterlassen. 
Der NPD-Parteivorsitzende Frank 
Franz sagte danach, Stange habe seine Partei mit einem Anschlag in 
Verbindung gebracht, "ohne dass es dafür eine erkennbare Verbindung 
gibt". Würde sie das nicht richtig stellen, sei der Ministerin "nicht zu
 helfen". Stange selbst wollte sich auf Anfrage von MDR SACHSEN bisher 
nicht zu den Vorwürfen äußern.
