AfD im Landtag Baden-Württemberg - Alle gegen die Rechtspopulisten

Erstveröffentlicht: 
28.09.2016

Der Landtag hat einen Antrag der AfD für einen U-Ausschuss zu Linksextremismus gestoppt. Die kündigte eine Klage vor dem Staatsgerichtshof an.

 

Die beiden AfD-Fraktionen im Landtag Baden-Württemberg bekommen vorerst keinen Untersuchungsausschuss zu Linksextremismus. Bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause verwies das Parlament mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen sowie der SPD und FDP den Antrag an den Ständigen Ausschuss des Parlaments.

 

Der Antrag war nur möglich, weil die AfD-Abgeordneten seit dem Sommer in zwei getrennten Fraktionen agieren. Der FDP-Abgeordnete Timm Kern kritisierte: „Die repräsentative Demokratie lässt sich von Ihnen nicht verhöhnen.“

 

In der gleichen Sitzung änderte der Landtag auch das Untersuchungsausschuss-Gesetz: Künftig können nur noch zwei Fraktionen verschiedener Parteien oder 25 Prozent des Parlaments einen solchen Ausschuss einsetzen. Alle Parlamentarier bis auf die AfD betonten, dies entspreche dem Geist der Geschäftsordnung und beschneide keine Rechte der Opposition. Für den ehemaligen Justizminister Ulrich Goll (FDP) war schon die Anerkennung der beiden Fraktionen der AfD falsch. Er widersprach damit einem staatsrechtlichen Gutachten, das der Landtag nach der Spaltung in Auftrag gegeben hatte.

 

Die AfD hatte sich im Juni im Streit um den Abgeordneten Wolfgang Gedeon aufgespalten. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen verließ mit 14 Abgeordneten die Fraktion und gründete die Alternative für Baden-Württemberg (ABW). Gedeon, dessen antisemitische Schriften damals öffentlich wurden, ist seitdem fraktionsloser Abgeordneter, erhält aber weiter eifrig Applaus aus den beiden AfD-Fraktionen. 

 

Getrennt bekommt die AfD mehr


Ende August hatten sich die beiden Fraktionen nach einem Mediationsverfahren und Druck von der Parteibasis auf eine Wiedervereinigung verständigt. Zwar wurde bei einer Klausur Jörg Meuthen wieder zum gemeinsamen Fraktionschef gewählt, doch weitere Schritte lassen auf sich warten.

 

Deshalb werfen Politiker aller Fraktionen AfD und ABW Kalkül vor. Nur solange sie getrennt sind, ist es ihnen möglich, Ausschüsse zu beantragen. Auch erhalten die Fraktionen getrennt Aufwandsentschädigungen, die den Steuerzahler monatlich 63.000 Euro mehr kosten. Der Grüne Uli Sckerl warf der AfD den Missbrauch von Oppositionsrechten vor. „Sie beschäftigt doch nur die Frage, wie Sie sich möglichst kostengünstig wiedervereinigen können.“

 

 

Derweil wollen die AfD- und ABW-Fraktion sogar noch einen Ausschuss beantragen: eine Enquete-Kommission zum Thema Islamismus. Neben der Frage, ob dies zulässig ist, amüsierten sich die anderen Abgeordneten über die handwerklichen Mängel der AfD-Vorlage, die offenbar eilig aus einem Antrag zur Pflege-Enquete aus der vergangenen Legislatur zusammenkopiert wurde. So ist im Islamismus-Antrag von „Pflegequalität“, „Prävention“ und „Rehabilitation“ die Rede. „Ihr Korrekturprogramm hätte leuchten müssen wie ein Weihnachtsbaum“, sagte die CDU-Abgeordnete Nicole Razavi.

 

Für den Untersuchungsausschuss gegen Linksextremismus kündigten AfD und ABW bereits im Vorfeld der Debatte eine Klage vor dem Staatsgerichtshof an, falls auch der Ständige Ausschuss ihnen diesen verweigern sollte. Die Klage könnte nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern durchaus Erfolg haben. Denn das Gesetz schließt verschiedene Fraktionen aus einer Partei nun mal nicht explizit aus.