Der militante Schweizer Neonazi Sebastien N. muss für viele Jahre ins Gefängnis.
Von Anton Maegerle/Hans Stutz
14 Jahre Freiheitsstrafe, aber keine Sicherheitsverwahrung für den 29-jährigen Schweizer Neonazi Sebastien N., dies ist das letztinstanzliche Urteil des Schweizer Bundesgerichtes, das vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Verurteilt wurde N. wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie Vergehen gegen das Waffengesetz. Zusätzlich muss der Nazi-Skinhead für frühere Delikte noch weitere drei Jahre und drei Monate absitzen. Das Gericht verpflichtete den Verurteilten auch zu einer ambulanten Psychotherapie.
N. hatte am 5. Mai 2012 in Zürich einem ehemaligen 26-jährigen „Blood&Honour“-Kameraden in den Brustkorb geschossen. Ein zweiter Schuss verfehlte das Opfer. Das Opfer überlebte den Lungendurchschuss dank einer Notoperation. Der Schütze war daraufhin nach Hamburg geflohen, jedoch bereits bei der Ankunft im Bahnhof verhaftet worden. In seinem Rucksack befand sich die geladene Schusswaffe - eine Pistole der Marke Astra. Die Flucht in die Hansestadt war nicht überraschend. N. lebte dort früher einige Zeit und gehörte der Kameradschaft „Weisse Wölfe Terrorcrew“ an.
Als sich N. bereits in der Schweiz in Untersuchungshaft befand, startete die deutsche Bundesanwaltschaft im Juli 2013 eine großangelegte und breit medialisierte Untersuchung gegen fünf Männer, die der Gründung eines „Werwolfs“-Kommando verdächtigt wurden. Ziel der rechtsextremen Vereinigung soll es gewesen sein, das „politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen“. Als Kopf der Gruppe vermutete die Bundesanwaltschaft Sebastien N. Die Vorwürfe stützten sich ausschließlich auf die Angaben einer ehemaligen Freundin N.s und fielen schnell in sich zusammen. Später stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren still und leise wieder ein.