Der Untersuchungsausschuss interessierte sich für Unterlagen über den Neonazi Jan Werner, der das NSU-Trio unterstützt haben soll. Jetzt kommt heraus, dass die Bundesanwaltschaft sie beseitigen ließ.
Die Bundesanwaltschaft hat im November 2014 die Vernichtung von Asservaten veranlasst, obwohl die Dokumente eine Schlüsselfigur im NSU-Verfahren betreffen und sie vom Bundeskriminalamt noch nicht ausgewertet worden sind. Der „Welt“ liegt ein entsprechender Vermerk der Bundesanwaltschaft vor.
Im Mittelpunkt steht dabei ein Neonazi aus Chemnitz – Jan Werner. Er ist seit dem Jahr 2012 Beschuldigter im NSU-Komplex, das Verfahren gegen ihn läuft noch immer. Er hatte Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe geholfen, in seiner Stadt Fuß zu fassen, als die drei gerade aus Thüringen geflohen waren.
Im Sommer 1998 soll er dann für die drei auf der Suche nach Waffen gewesen sein, weil diese „weitere Überfälle“ begehen wollten. So hatte es damals ein V-Mann berichtet, der auf Werner angesetzt war. Bei kaum einer Waffe, die dem NSU zugerechnet wird, konnte bislang ermittelt werden, woher sie ursprünglich stammt. Deswegen ist auch heute noch jeder mutmaßliche Waffenlieferant von großem Interesse.
Jan Werner, Spitzname „der Lange“, war Ende der 1990er-Jahre Chef der sächsischen Sektion der Neonazi-Gruppe Blood & Honour, die als besonders gewaltbereit galt. Seit Mitte der 1990er-Jahre war Werner bereits verschiedenen Ermittlungsbehörden als Anführer der Neonaziszene bekannt. Vor allem in der rechtsradikalen Musikszene hatte er großen Einfluss. Werners Telefon wurde daher regelmäßig abgehört, mehrfach durchsuchten verschiedene Sonderkommissionen seine Chemnitzer Wohnung.
Abermalige Durchsuchung
Im Oktober 2001 – als der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) bereits zwei Bombenanschläge und vier Morde begangen hatte – wurde die Wohnung von Werner abermals durchsucht. Er wurde zu dem Zeitpunkt beschuldigt, der Produzent der einflussreichen rechtsradikalen Band Landser aus Berlin zu sein. Bei der Durchsuchung wurden mehrere Notizbücher sichergestellt, darin waren Kontakte und Telefonnummern notiert. Das geht aus Asservatenlisten hervor, die damals angelegt wurden und erhalten geblieben sind.
Da bis heute die Rolle von Werner nicht geklärt ist, hat sich auch der aktuelle NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags für diese Asservate interessiert. Die Frage stellt sich, ob die Notizbücher etwa Kontakte von Werner zum NSU-Netzwerk oder den Tatorten des NSU belegen. Der Ausschuss hat den ehemaligen Richter Bernd von Heintschel-Heinegg als Ermittlungsbeauftragten eingesetzt, um den Abgeordneten bei ihrer komplexen Arbeit behilflich zu sein.
Heintschel-Heinegg erkundigte sich im Juli 2016 bei der Bundesanwaltschaft konkret nach einem der bei Werner gefundenen Notizbücher. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Ausschuss machte sich auf die Suche und machte eine überraschende Feststellung: Ausgerechnet zwei Bundesanwälte hatten bereits im November 2014 nicht nur die Vernichtung von einem Notizbuch, sondern von allen noch vorhandenen Asservaten aus dem Besitz Werners angeordnet.
Seit 2003 waren die Asservate beim Landeskriminalamt Berlin aufbewahrt worden, das damals das Landser-Verfahren gegen Werner geführt hatte. Dem für die NSU-Ermittlungen zuständigen BKA waren diese Asservate jedoch nie vorgelegt worden, obwohl sie eine Phase betrafen, in der der NSU bereits aktiv war.
Mehrere Rücktritte
Werner war im Sommer 2014 dazu aufgefordert worden, die Gegenstände abzuholen, er kam jedoch der Bitte nicht nach. Besonders peinlich dabei: Zu dem Zeitpunkt der Vernichtung der Dokumente bestand seit zwei Jahren ein Vernichtungsmoratorium, ausgesprochen vom Bundesinnenministerium. Keine Akte mit möglichem Bezug zum NSU-Komplex darf seit Juli 2012 vernichtet werden.
Dazu gehören auch und gerade Dokumente, die Beschuldigte im NSU-Verfahren betreffen, wie etwa Jan Werner. Im Sommer 2012 war publik geworden, dass nicht nur im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sondern auch in anderen Behörden in der Bundesrepublik im großen Umfang Akten geschreddert worden waren, die Bezüge zum Umfeld des NSU hatten. Mehrere führende Verfassungsschützer waren damals zurückgetreten.
In dem Vermerk der Bundesanwaltschaft heißt es, dass die beiden Staatsanwälte, die die Vernichtung veranlasst hatten, zwar wussten, dass es dieses Vernichtungsmoratorium gab, ihnen sei aber zu dem Zeitpunkt „nicht bewusst“ gewesen, „dass Jan Werner im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex steht“. Am 3. November 2014 wurde die Vernichtung angeordnet – kurz davor, am 15. Oktober, war Jan Werner Zeuge beim NSU-Prozess in München. Dort hatte er die Aussage verweigert. Trotzdem soll den Bundesanwälten also der Name nicht geläufig gewesen sein.
Aus dem Vermerk der Bundesanwaltschaft geht außerdem hervor, dass man davon ausgehe, dass eines der Notizbücher nur aus vier beschriebenen Seiten bestanden hätte, die als Kopie komplett in den Akten vorlägen. Es gäbe darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür, dass das Notizbuch mehr Informationen enthalten habe. Das allerdings ist nur ein Rückschluss.
Notizen zu „Max“ und „Gerry“
Die Asservate sind damals im Landser-Verfahren vom LKA Berlin ausgewertet und zum Teil kopiert worden. Allerdings, und das ist das Problem, die Beamten hätten damals noch gar keinen Bezug zum NSU herstellen können, da die Schlüsselfiguren der Gruppe damals noch nicht bekannt waren.
Die Auswertung bezog sich ausschließlich auf Werners Rolle als Musikproduzent. Wenn sich also Jan Werner Notizen zu „Max“ und „Gerry“ gemacht hätte, wäre das den Ermittlern nicht auffallen. Max und Gerry waren Decknamen von Mundlos und Böhnhardt.
Dass ausgerechnet eine Berliner Behörde nun die Asservate im Auftrag der Bundesanwaltschaft vernichtet hat, ist darüber hinaus besonders peinlich. Auch der Berliner Verfassungsschutz hatte bereits 2012 Akten mit Bezug zu der Band Landser, Werner und Starke geschreddert. Die Rolle des Landeskriminalamts Berlin wirft in Sachen NSU zudem seit Langem Fragen auf.
Schon im Jahr 2000 hatte eben jenes LKA einen engen Vertrauten von Werner als Informanten angeworben. Dabei handelt es sich um Thomas Starke, der ebenfalls Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund geholfen und unter anderem für Mundlos bereits 1997 Sprengstoff organisiert hatte.
Jede weitere Aktenvernichtung im Umfeld der beiden NSU-Schlüsselfiguren Jan Werner und Thomas Starke hat daher ein bitteren Beigeschmack, selbst wenn sie ein Versehen gewesen sein mag, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber dem Bundestag beteuert. Deshalb heißt es wohl auch in dem Vermerk: „Weitere Nachforschungen werden durchgeführt.“