Im Jahr 2013 wurde bei der Mietrechtsreform unter der schwarz-gelben 
Bundesregierung die Energetische Sanierung als Modernisierungsmaßnahme 
im § 559 BGB eingeführt.
Die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnraum können und werden in
 den meisten Fallen zu 11% pro Jahr auf die MieterInnen umgelegt. Diese 
Modernisierungsumlage ist in § 559 BGB geregelt. Eine 
Modernisierungsmieterhöhung kann der Vermieter verlangen bei baulichen 
Veränderungen in der Wohnung, die den Wohnwert (z. B. einen Balkon) 
erhöhen oder eine nachhaltige Energieeinsparung bewirken. Ob sich die 
Energieeinsparung für die MieterInnen rechnet, ist egal. Auch nach der 
Finanzierung der Baumaßnahme kann der Vermieter die höhere Miete weiter 
kassieren.
Ein Rechenbeispiel: Modernisierungskosten = 1000 Euro. 1000 Euro x 
11:100:12=9,17 Euro pro Monat. Nach 10 Jahren also 9,17x12x10 hat der 
Vermieter 1100,40 Euro eingenommen und den Wert seiner Immobilie auf 
Kosten des Mieters erhöht. Bei einer Erhöhung des Wohnwerts hat der 
Mieter noch etwas direkt davon, bei einer energetischen Sanierung in der
 Regel nicht, da die Baukosten oft die Energieeinsparungen bei weitem 
übertreffen.
Die energetische Sanierung kommt vor allem bei noch günstigen 
Mietwohnungen zum Einsatz. Sie ist zu einem Werkzeug geworden, um 
BestandsmieterInnen aus ihren Mietwohnungen zu verdrängen. Das führt 
auch zu einem generellen Anstieg des Mietspiegels.
Noch gibt es aufgrund der Kürze der Zeit keine allgemeinen Zahlen, wie 
viele MieterInnen nach energetischer Sanierung ihre Wohnungen verlassen 
mussten, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten konnten.
Stadtsoziologe Christoph Schiebe hat die "Verdrängung von 
Bestandsmieter*innen durch Modernisierungsumlage" in Pankow untersucht. 
Er wird von seiner Forschungsarbeit berichten und zu welchen Ergebnissen
 er gekommen ist.
Rechtsanwältin Carola Handwerg gehört dem AK Mietrecht im 
„Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein e. V.“ (RAV) an. Der 
RAV fordert die Streichung des § 559 BGB, welche die 
Modernisierungsumlage regelt.
Moderation: Fabian Kunow
Diese Abendveranstaltung ist eine Kooperation von Helle Panke e. V. - Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein e. V. (RAV)
Findet in Helle Panke Kopenhagener Str. 9 10437 Berlin statt!
