Von unserem Mitarbeiter 
Thomas Goebel 
 
Gut ein Jahr nach der Anti-Nato-Demonstration in der Freiburger 
Innenstadt ist gestern ein gerichtliches Nachspiel des Protests zu Ende 
gegangen: Das Verfahren gegen einen 22-jährigen Mann, der während der 
Demo eine sogenannte Rauchbombe geworfen hatte, wurde vom Landgericht 
gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt. Das Amtsgericht hatte den 
Angeklagten im letzten August zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe 
und 1200 Euro verurteilt, dagegen war er in Berufung gegangen.
Bereits zu Beginn der Hauptverhandlung 
deutete die Vorsitzende Richterin Susanne Müller an, dass eventuell noch
 einmal gründlich erörtert werden müsse, ob es sich bei dem Wurf einer 
rauchenden Kugel aus Aluminiumfolie tatsächlich um eine versuchte 
schwere Körperverletzung handele — so hatte es das Amtsgericht in erster
 Instanz entschieden. Zunächst ging es aber noch einmal um die Frage, ob
 der Angeklagte überhaupt der Werfer war. 
Wie schon in erster Instanz belastete ihn ein 
Polizeibeamter, der während der Demo am 30. März 2009 im Einsatz war. 
Damals protestierten gut 2000 Menschen in der Innenstadt gegen den 
Nato-Gipfel in Straßburg, Kehl und Baden-Baden. Der Polizist sagte aus, 
der Angeklagte sei im vorderen Bereich des Zuges gelaufen und wegen 
seiner hellbraunen Jacke unter den ansonsten schwarz gekleideten 
Demonstranten gut zu erkennen gewesen. Er habe ihn klar als Werfer 
identifiziert und deshalb seine Festnahme veranlasst. Die Rauchbombe sei
 in einem Bogen über seine Kollegen und ihn hinweggeflogen und auf dem 
Dach eines Einsatzfahrzeuges gelandet; ein Polizist löschte sie in einem
 nahen Bächle.
Nach einer 
Verhandlungspause erklärten Staatsanwältin und Verteidigerin, dass sie 
sich unter bestimmten Bedingungen eine Einstellung des Verfahrens 
vorstellen könnten — ein Anliegen, dem sich die drei Richter der 
Strafkammer nicht grundsätzlich entgegenstellten. Verteidigerin Angela 
Furmaniak gab daraufhin im Namen des Angeklagten, der zu den Vorwürfen 
bisher geschwiegen hatte, eine Erklärung ab: Er habe an der Demo 
teilgenommen, sich teilweise, wie in der Anklage behauptet, mit einem 
Schal vermummt — und einen Rauchkörper geworfen, der aus einem 
angezündeten, in Alufolie gewickelten Tischtennisball bestanden habe. Es
 sei ihm lediglich um den Rauch-Effekt gegangen, deshalb habe er die 
Kugel über die Polizisten hinweg geworfen.
Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein. Als 
Auflage muss der nicht vorbestrafte Angeklagte, der zurzeit eine 
Ausbildung im sozialen Bereich macht, 500 Euro an die 
Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl zahlen.