Nach den schweren linksautonomen Krawallen vom 5. Juni 2015 in der Leipziger Innenstadt und em Bundesverwaltungsgericht ist am Donnerstagabend der einzige damals Festgenommene verurteilt worden.
Leipzig. Der Angeklagte Lars Malte S. (37) hatte sich in dem mehrtägigen Prozess vor dem Amtsgericht bis zum Schluss nicht zu den Vorwürfen des Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall sowie der vierfachen gefährlichen Körperverletzung geäußert. Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Klaus Hüner hielt ihn jedoch für überführt und verhängte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Lars Malte S. soll zudem 100 Sozialstunden leisten.
Richter Hüner sprach von „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ in der Tatnacht, von denen sich das Gericht aufgrund eines Polizeivideos einen Eindruck verschaffen konnte. Die bis zu 150 schwarz gekleideten teils Vermummten hatten Steine und Molotowcocktails gegen Polizisten, Fahrzeuge, einen Reisebus und Gebäude – darunter auch das Bundesverwaltungsgericht – geworfen. Dabei entstand ein Schaden von mindestens 40.000 Euro. Vier Polizisten wurden leicht verletzt.
Lars
Malte S. sei dabei „in flagranti“, so der Richter, festgenommen worden.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht nur
Teilnehmer „der organisierten Randale“, sondern auch Täter war. „Daran
gibt es keine vernünftigen Zweifel.“
Auch Staatsanwalt Ulrich Jakob hatte aufgrund einer Reihe gegen Lars Malte S. sprechenden Indizien auf schuldig plädiert und zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Ankläger wie Gericht führten unter anderem DNA-Spuren des 37-Jährigen in einer sichergestellten Sturmhaube sowie einen Stoffbeutel voller Steine an, den S. bei sich getragen habe.
Polizist hat auf S. eingeschlagen - "Klassische Menschenrechtsverletzung"
Verteidiger Daniel Werner war davon ausgegangen, dass gerade dieser Beutel seinem Mandanten (er ist Mitarbeiter in seiner Kanzlei) umgehängt worden sei. Er habe ihn zumindest auf Fotos von der Festnahme nicht entdecken können. Anwalt Werner betonte, dass es keinerlei objektive Beweise gebe. An keinem der Wurfgegenstände seien die DNA noch Fingerabdrücke seines Mandanten gefunden worden. Der Verteidiger forderte Freispruch. Ob er in Berufung geht, ließ er am Mittwoch noch offen.
Laut Gericht ist der Angeklagte von einem Polizeibeamten mit einem Gegenstand geschlagen worden. Er erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch. „Das ist eine klassische Menschenrechtsverletzung“, so der Richter. Das Gericht wertete diese Körperverletzung im Amt als einen besonderen Umstand zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten, sodass es die Sanktion zur Bewährung ausgesetzt hat. „Ansonsten wären Sie ins Gefängnis gegangen“, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dazu gesondert – bislang allerdings gegen Unbekannt.