ARD-Journalist verurteilt

Erstveröffentlicht: 
14.09.2016

Ein Reporter aus Köln hat nach Überzeugung des Dresdner Amtsgerichts einer Pegida-Demonstrantin mit einem Schlag eine Rippe gebrochen. Das Urteil verblüfft auch den Staatsanwalt.

 

Dresden. Überraschendes Urteil im Prozess gegen einen ARD-Reporter am Amtsgericht Dresden. Nachdem sowohl Verteidiger Michael Stephan als auch der Staatsanwalt am ersten Sitzungstag auf Freispruch plädiert hatten, verurteilte Richter Rainer Gerards den Angeklagten am Dienstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er sei überzeugt, dass der 50-Jährige aus Köln einer Frau bei einer Pegida-Demo den Ellenbogen in die Seite gestoßen habe.

 

Der 50-jährige Fernsehmann muss eine Geldstrafe von 3 600 Euro zahlen. Der Richter folgte der Schilderung der 33-jährigen Geschädigten, die von einem gezielten Stoß gesprochen hatte.

 

Es hatte am 22. Februar am Neumarkt hitzige Szenen rund um das TV-Team gegeben. Es wurde als „Lügenpresse“ beschimpft und angegangen. Fakt ist, dass die 33-Jährige dort schmerzhaft verletzt wurde. Der Rippenbruch wurde diagnostiziert.

 

Doch wie ist die Verletzung entstanden? Durch einen vorsätzlichen Schlag eines Journalisten? Das käme auf einer Pegida-Demo einem Suizid-Versuch gleich. Der Staatsanwalt und Verteidiger hatten daher Zweifel. Die Schilderungen der Zeugen waren ihnen nicht klar genug. Laut Stephan sollen die 33-Jährige und ihre Begleiter im Prozess sogar mit mehr Belastungseifer ausgesagt haben als in den Polizeivernehmungen. Das Urteil wird wohl in der Berufung landen.