Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth hat den sächsischen Flüchtlingsrat kritisiert. Hintergrund ist ein Flyer, in welchem Flüchtlingen Tipps gegeben werden, wie sie ihre Abschiebung verhindern können. Der sächsische Flüchtlingsrat hatte außerdem geplante Termine für Massenabschiebungen veröffentlicht. Mackenroth sagte MDR SACHSEN, er erwarte, dass sich der Verein an die geltenden Gesetze halte und nicht zu Ungehorsam aufrufe.
Mackenroth erinnerte daran, dass einer Abschiebung ein rechtsstaatliches Verfahren vorausgehe und Gegenwehr fatal sei. Zudem verwies er auf die Möglichkeit einer Prüfung durch die Härtefallkommission.
Flüchtlingsrat kann Aufregung nicht nachvollziehen
Ein Sprecher des Flüchtlingsrates sagte dem MDR, die Asylsuchenden seien
lediglich auf ihr Recht auf verbalen Widerstand hingewiesen worden. Die
Betroffenen seien aufgefordert worden, sich nicht gewalttätig zur Wehr
zu setzen.
Thomas Hoffmann, beim Flüchtlingsrat für
Öffentlichkeitsarbeit zuständig, konnte die Aufregung nicht
nachvollziehen. Die Termine für Abschiebungen seien einer öffentlich
zugänglichen Internetseite aus Baden-Württemberg entnommen. "Es ist
allgemein bekannt, dass wir uns auch für das Bleiberecht von Menschen
aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten einsetzen", sagte er auf
Anfrage. Der Flüchtlingsrat wies zugleich Behauptungen zurück, der Flyer
sei aus Fördermitteln des Freistaats finanziert worden. Das sei allein
mit Mitteln der Hilfsorganisation Pro Asyl geschehen. "Unser Fehler war
nur, dass wir das auf dem Flyer nicht kenntlich gemacht haben." In der
Online-Version des Flyers habe man die strittige Passage unterdessen
entfernt.
Aktuelle Zahlen
Am 31. Juli 2016 gab es laut sächsischem Innenministerium in Sachsen
6.501 Ausreisepflichtige. Abgeschoben wurden bis dahin 2.398 Menschen.
Massive
Probleme gibt es nach wie vor bei der Abschiebung in die sogenannten
Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien. Weil die Herkunftsländer
kaum mit den deutschen Behörden kooperieren, scheitern viele
Rückführungen. Wie das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD
Anfang September mitteilte, wurden von Januar bis Juli 2016 insgesamt 54
Ausreisepflichtige in die "Maghreb-Staaten" abgeschoben - 51 nach
Tunesien und drei Personen nach Algerien. 718 ausreisepflichtige
Tunesier hielten sich zu dem Zeitpunkt noch in Sachsen auf.