Das Landgericht Hagen hat am Montagnachmittag (12.09.2016) zwei junge Männer verurteilt, die im Oktober vergangenen Jahres Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena im Sauerland gelegt hatten. Der Haupttäter wurde wegen schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilt, sein Helfer muss für fünf Jahre ins Gefängnis.
Vor fast genau einem Jahr, in der Nacht zum 3. Oktober 2015, hatte der heute 26-jährige Dirk D., der zuletzt als Feuerwehrmann gearbeitet hatte, den Brand in Altena gelegt. In einem Haus, das direkt in seiner Nachbarschaft steht, und in das erst am Tag zuvor sieben syrische Flüchtlinge eingezogen waren. Dirk D. hatte sich, so wurde es im Prozess deutlich, in der Nacht auf den Dachboden des Hauses geschlichen, Benzin über einige hölzerne Dachpfosten gegossen und es angesteckt. Dabei wurde er unterstützt von dem 24-jährigen Werkzeugmacher Marcel N.
Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachzuweisen
Weil aus dem Feuer nur ein Schwelbrand wurde, wurden die Bewohner unverletzt aus dem Haus gerettet. Das Gericht sah es nicht zweifelsfrei als erwiesen an, dass die beiden Männer auch einen Tötungsvorsatz hatten. Die Richter des Hagener Schwurgerichtes hatten diesen Tötungsvorsatz zu Beginn des Prozesses zunächst nicht ausgeschlossen und deshalb eine Verurteilung wegen siebenfachen Mordversuchs für möglich gehalten. Dazu kam es jetzt nicht.
Der Anschlag und die folgende Anklage durch die Hagener Staatsanwaltschaft hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Denn schon früh hatte sich die Staatsanwaltschaft festgelegt, dass aus ihrer Sicht die Tat keinen politischen Hintergrund habe - sondern die Täter aus persönlichen Motiven, aus Angst um die Sicherheit einer Freundin, gehandelt hätten. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft die Männer nach den Vernehmungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Erst das Gericht, das eine Verurteilung wegen Mordversuchs nicht ausschloss, hatte Untersuchungshaft angeordnet.
Ermittler in der Kritik
Kritik gab es auch an den Ermittlungsbehörden. Polizisten des Hagener Staatsschutzes hatten Hitlerbilder und rassistische Chats und Fotos auf den Handys der Angeklagten nicht gesehen oder als nicht relevant eingestuft. Deshalb hatten die Nebenkläger, die diese Bilder bei ihren Recherchen fanden, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten angestrengt.