Verfahren gegen Hagener Staatsschützer nach Brandanschlag in Altena

Erstveröffentlicht: 
25.08.2016

Die Hagener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Polizisten des Staatsschutzes. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt. Es geht um Ermittlungen zum Brandanschlag auf eine Flüchlingsunterkunft in Altena.

 

Dabei sollen die beiden Beamten auf den Smartphones der zwei Verdächtigen Hitler-Fotos und Nazi-Parolen übersehen haben. In der ursprünglichen Anklage hieß es deshalb, die Beschuldigten seien nicht als rechtsorientierte Straftäter aufgefallen. 

 

Hintergrund der mutmaßlichen Brandstifter von Altena


Dirk D. und Marcel N. hatten im Oktober 2015 einen Brandanschlag auf ein Haus in Altena verübt. Dort wohnten zwei syrische Familien, die vor dem Krieg aus ihrer Heimat geflüchtet waren. Wenige Tage nach dem Anschlag konnten die Ermittler die beiden Verdächtigen nach Hinweisen aus der Bevölkerung festnehmen. Im Laufe des Prozesses haben sie die Tat gestanden. 

 

Nebenkläger recherchierten u.a. Hitlerbilder

 

Laut Staatsanwaltschaft Hagen gab es damals keine Hinweise, dass die beiden einer rechtsradikalen Organisation angehörten. Auch gab es nach den Ermittlungen der Hagener Staatsschützer keine Erkenntnisse auf eine rechtsradikale Gesinnung. Das war eine offensichlich falsche Aussage. Denn die Anwälte der Opferfamilien - im Prozess als Nebenkläger vertreten - fanden auf den angeblich nicht belastenden Handys der Angeklagten rassistische und frauenfeindliche Parolen sowie Fotos mit Hitler. Sie durchsuchten dafür etwa 52.000 vorhandene, wiederhergestellte Bilder und Botschaften. Sie reichten daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten ein.

 

Der fraktionslose Abgeordnete Daniel Schwerd hatte im NRW-Landtag Ende Juli eine kleine Anfrage zu dieser Sache an die Landesregierung gestellt. Unter anderem wollte er wissen, wie die Landesregierung das Vorgehen der Polizei bewertet. In seiner Antwort schreibt NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, er wolle den Ergebnissen von Dienstaufsichtsbeschwerde und Ermittlungsverfahren nicht vorgreifen.

 

 

Erst muss der Prozess gegen die Brandstifter beendet sein


Jetzt geht die Staatswaltschaft noch einen Schritt weiter und hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingeleitet: wegen Strafvereitelung im Amt. Das Verfahren ruht allerdings, bis die Hauptverhandlung gegen die Brandstifter beendet ist. Dort sind die Polizisten als Zeugen geladen.

 

Die beiden Beamten arbeiten bis auf Weiteres weiter in der Unterabteilung Staatsschutz der Hagener Polizei. Der Polizeipräsident sieht bisher keinen Grund, sie zu versetzen.