Die Vereinigung "Nationale Sozialisten Chemnitz" bleibt verboten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage der Gruppe gegen die sogenannte Vereinsverbotsverfügung ab. Nach Ansicht des Gerichts hat es sich um einen "Verein in Form eines in Form eines neonationalsozialistisch ausgerichteten Netzwerks" gehandelt. Ziel des Vereins sei die "Überwindung" der Demokratie mit "Errichtung eines autoritären Systems in Anknüpfung an die Ideologie der Nationalsozialisten" gewesen.
Wechselnde Bezeichnungen
Die Vereinigung war in der Öffentlichkeit unter wechselnden 
Bezeichnungen aufgetreten. So hatten sie dem Gericht zufolge unter dem 
Namen "Nationale Sozialisten Chemnitz" vor allem Neonazi-Propaganda 
verbreitet. Als "Interessengemeinschaft Chemnitzer Stadtgeschichte" 
konzentrierten sich die Mitglieder auf Aktionen zum Gedenken an deutsche
 Opfer von Bombenangriffen im Zweiten Weltkrieg und unter der 
Bezeichnung "Raus in die Zukunft" wurden Demonstrationen gegen die 
Flüchtlingspolitik organisiert. 
Die Revision zum 
Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen. Der Kläger kann
 binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils gegen die 
Nichtzulassung Beschwerde erheben.
Das sächsische Innenministerium hatte die Vereinigung "Nationale Sozialisten Chemnitz" im März 2014 verboten. Sie trat unter wechselnden Bezeichnungen in der Öffentlichkeit auf und organisierte unter anderem Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik.
Aktenzeichen AZ: SächsOVG 3 C 8/14
