Die Alternative für Deutschland (AfD) darf ihren Landesparteitag am Wochenende im Hohen Arsenal in Rendsburg abhalten. Das hat das Amtsgericht Rendsburg heute entschieden. Zuvor hatte die Volkshochschule als Saalbetreiber den Mietvertrag mit der Partei wegen einer "Gewaltandrohung von Gegnern der Partei" gekündigt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann noch Berufung eingelegt werden.
Gegendemo angemeldet
Dagegen hatte die Partei eine Einstweilige Verfügung beantragt. Die AfD will auf dem zweitägigen Parteitag Direktkandidaten wählen, sowie das Wahlprogramm für die Landtagswahl im Mai 2017 verabschieden. Eine Gegendemonstration mit rund 150 Teilnehmern ist angemeldet. Zudem riefen Aktivisten im Internet und auf Plakaten dazu auf, den Parteitag zu verhindern.
Gerichtsaal vollkommen überfüllt
Die Volkshochschule hatte argumentiert, dass Mitarbeiter und Kursbesucher von Protestierenden attackiert werden könnten. Ein Mitarbeiter habe sogar eine Morddrohung erhalten. Der Parteitag gefährde deshalb die öffentliche Sicherheit. Der Richter ließ während der Verhandlung aber schon durchblicken: Nicht der Parteitag selbst sei es, der für die Gefährdung sorge – sondern mögliche Protestierende. Entsprechend gab das Gericht der AfD Recht. Wenn die VHS den Saal nicht zur Verfügung stellt, droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro oder Haft. Verhandlung und Urteil wurden von vielen AfD-Anhängern verfolgt. Der kleine Saal im Rendsburger Landgericht war völlig überfüllt. Die Beklagten erschienen zur Urteilsverkündung nicht.