Zur Berichterstattung über einen Bürgerinformationsabend der Stadt über ein geplantes Flüchtlingswohnheim im Stadtteil Landwasser (BZ vom 3. und 4. Juni).
Kann man als Klient einem Anwalt [gemeint ist ein Rechtsanwalt aus 
Teningen, der AfD-Mitglied ist und bei der Bürgerinfo anwesend war, die 
Red.] überhaupt noch Vertrauen entgegenbringen, der seinen Beruf mit dem
 des hetzerischen und rassistischen Aufwieglers verwechselt?
		
								
				
Bei der Informationsveranstaltung über das Flüchtlingswohnheim in 
Landwasser sorgte die AfD durch rassistische und hetzerische 
Redebeiträge für Tumult. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung hatte die 
Partei einen Flyer in Umlauf gebracht und gezielt Stimmung gegen 
"Wirtschaftsflüchtlinge" und "Zigeuner" verbreitet. So steht das Wort 
"Zigeuner" für puren Rassismus und für die Ermordung von vielen 
Zehntausenden Sinti und Roma durch die Nazis. Wer das Wort "Zigeuner" in
 solch einem Zusammenhang wie die AfD benutzt, schürt damit Hass und 
beleidigt die NS-Opfer des Genozid an Sinti und Roma.
Diese Partei zeigt ihr wahres Wesen nun. Ganz besonders trat ein seriös 
wirkender Rechtsanwalt in Erscheinung. Er sagte aus seiner "Perspektive"
 als Anwalt über Flüchtlinge, dass es "sehr kritisch zu betrachtende 
Menschen" seien. "Ich habe auch viele in Asylverfahren begleitet (…) Ich
 habe noch nie jemanden in diesen Jahren getroffen, der tatsächlich die 
Gründe, die er im Asylverfahren vorgegeben hat, auch erlebt hat." Viele 
Menschen seien keine "Flüchtlinge", sondern "Glücksritter", "die nutzen 
ein Sozialsystem aus". Am Ende seiner Hasstirade wiegelt er in Form 
einer Frage auf: "Warum lassen Sie sich das gefallen, was passiert? 
Warum lassen Sie sich gefallen, dass sich Freiburg in eine ganz andere 
Stadt verwandelt, als ich sie kennengelernt habe? Wollen sie es wirklich
 ohne eine Obergrenze? Wann fangen Sie an, auf die Barrikaden zu gehen, 
aufzustehen und zu sagen, jetzt reicht es…".
				
				
Darf ein Anwalt so über seine Klienten sprechen? Bricht er damit nicht 
seine Schweigepflicht? Darf er zum Boykott gegen ein Flüchtlingsheim 
aufrufen? Und darf er im selben Atemzug gegen Flüchtlinge hetzen und sie
 als Sozialbetrüger, Räuber und Straftäter, die Frauen und Männer 
attackieren, hetzen? Em Ende wirft er der Stadt auch noch 
Verfassungsbruch vor. Das ist nicht nur unseriös, sondern ekelhaft.
Christoph Schwarz, Freiburg
