Erstveröffentlicht:
27.06.2016
Beim NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Bochum nahm die Polizei über Stunden
hunderte Nazi-GegnerInnen am Bermuda3Eck in Massengewahrsam. Gegen diese
wird aktuell wegen des Vorwurfs von Straftaten ermittelt.
Einige der Eingekesselten erhielten bereits Vorladungen. Wie die Polizei Bochum auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte, wird in diesem Zusammenhang aktuell wegen insgesamt 468 Strafanzeigen ermittelt – davon 347 wegen Landfriedensbruch, 121 aufgrund anderer Delikte wie gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Die 300 an der Kortumstraße in Massengewahrsam genommenen
GegendemonstrantInnen wurden am 1. Mai in die Gefangenensammelstelle an
der Uhlandstraße gebracht oder vor Ort einer erkennungsdienstlichen
Behandlung unterzogen.
Eine Antirepressionsgruppe prüfte zuletzt die Möglichkeit einer
Sammelklage, um gegen den Bermuda3Eck-Kessel juristisch vorzugehen.
Insgesamt 479 Strafanzeigen
Der Polizeieinsatz beim NPD-Aufmarsch führte nicht nur aufgrund des
enormen Aufgebots zu Kritik von AktivistInnen und BürgerInnen:
GegendemonstrantInnen beklagten zudem das harte Vorgehen der Polizei mit
Schlagstöcken und Reizgas. Insgesamt gab es 50 Verletzte. Unter anderem
kam es während des Einsatzes auch zu einem Armbruch eines Demonstranten
(siehe :bsz 1083). In diesem Zusammenhang laufen Ermittlungen gegen
zwei Polizeibeamte wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung.
Neun Strafanzeigen lägen zudem gegen AnhängerInnen der NPD vor.
Ermittelt werden Fälle von gefährlicher Körperverletzung und
Volksverhetzung. Insgesamt liegen nach Angaben der Polizei 479
Strafanzeigen vom 1. Mai vor.
Die Antirepressionsgruppe sowie die Bochumer Ortsgruppe der Roten Hilfe
rät den Betroffenen, nicht zu den Vorladungen hinzugehen und zunächst
juristische Hilfe aufzusuchen. Einen Anlaufpunkt dafür bietet etwa die
nächste Sprechstunde der Roten Hilfe am 11. Juli 2016 um 19:30 Uhr im
Sozialen Zentrum Bochum.