Am Donnerstag, 23. Juni 2016 fand am Amtsgericht Aachen ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt. Der Betroffene wurde in dem Verfahren, das nach Jugendrecht verhandelt wurde, wegen „Beleidigung“ zu der niedrigstmöglichen Strafe, nämlich einer Verwarnung (§ 14, Jugendgerichtsgesetz) verurteilt.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Beleidigung eines Polizeibeamten, der Angeklagte soll demnach einen Polizisten „gleich mehrfach geduzt“ haben.
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Die absurde Gerichtsverhandlung war geprägt durch den Verurteilungswillen des vorsitzenden Richters Stephan Schönherr, der sich nicht zu einer Einstellung oder gar einem Freispruch durchringen konnte. Gleich zu Beginn der Verhandlung ermahnte der Richter die etwa 15 Zuschauer/innen und forderte sie zu mehr Respekt vor dem Gericht auf, nachdem diese verständlicherweise nicht für den Richter aufgestanden waren.
Als einziger Zeuge sagte der „geschädigte“ Bulle Brec aus Brühl aus, er sei von dem Angeklagten „im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme“ im September 2013 mehrfach „geduzt“ worden, auch nachdem dieser aufgefordert worden sein soll dies zu unterlassen. Der Bulle schilderte, dass ihn das persönlich beleidigt habe, räumte aber zugleich ein, dass es sich hierbei um einen eher „lapidaren Sachverhalt“ handele.
Warum ein derart lapidarer Sachverhalt dennoch vor Gericht
gebracht werden muss, wird letztendlich wohl das Geheimnis des „geschädigten“
Bullen und der Staatsanwaltschaft Aachen bleiben, es liegt aber nahe, dass die
politische Einstellung des Angeklagten hierbei eine Rolle gespielt haben
dürfte.
Denn schließlich hatten die Polizeipräsidenten der Städte Köln und Aachen der
Anzeige bereits vor Monaten keine Aussichten auf Erfolg zur Anklage attestiert,
die Staatsanwaltschaft sah sich nun – knapp 3 Jahre nach der Anzeige allerdings
dennoch in der Pflicht.
Am 15. September 2013 hatten in Aachen etwa 25 Neonazis der Partei „Die Rechte“ unter Polizeischutz eine Kundgebung am Kugelbrunnen abgehalten. Während die Nazis ungestört menschenverachtende Parolen von sich geben konnten und gegen Geflüchtete hetzten, wurden protestierende Antifaschist/innen willkürlich kontrolliert und mit Anzeigen bedacht.
Die Verurteilung wegen „Beleidigung“ ist allenfalls ein schlechter Witz – Die
gesamte Anklage jedoch reine Schikane und eine weitere sinnfreie
Repressionsmaßnahme. Wieder einmal zeigt sich, dass Antifaschist/innen wegen
Lapalien vor Gericht gezerrt werden, während bei faschistischen und rassistischen
Übergriffen weiterhin gerne mal weggeschaut wird.
Wir haben kein Vertrauen in Polizei und
Justiz!
Keine Kooperation mit den Handlangern des Staates! Fight the police!