Die Beschlagnahme der Fahrzeuge der Freiburger Wagenburg "Sand im Getriebe" war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. In zwei Punkten gab es den Wagenburglern Recht.
Im April 2014 hatte die Stadt elf Fahrzeuge der Wagenburg "Sand im
Getriebe" beschlagnahmt und sechs Monate lang einbehalten. Für die
Ablösung mussten die Wagenburgler 30 500 Euro bezahlen. Danach hatten
zwei Mitglieder der Gruppe geklagt, die das Vorgehen für unrechtmäßig
hielten. Die Verhandlung dazu im Verwaltungsgericht fand vor etwa einem Monat statt.
In einer Pressemitteilung teilt das Gericht nun seine Entscheidung mit.
Demnach hat die Stadt rechtmäßig gehandelt, als sie den Wagenburglern
ein Verbot ausgesprochen hatte, an der Oberrieder Straße im Stadtteil
Waldsee zu parken und sich dort aufzuhalten. Auch die anschließende
Beschlagnahme ist laut Urteil rechtmäßig gewesen.
In der Verhandlung hatte die Anwältin der Wagenburgler, Katja Barth,
argumentiert, dass die Gruppe an der Oberrieder Straße demonstriert
habe. Damit sei das Demonstrationsrecht, ein Grundrecht, betroffen.
Zentrales Anliegen sei die Kundgebung gewesen.
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Schon damals bezweifelte Richter Peter Knoll die Begründung. Auch im
Urteil heißt es nun, es sei nicht in erster Linie als Demonstration für
die Lebensform der Wagenburgler und für legale Stellplätze anzusehen.
Vielmehr stünde das Wohnen im Vordergrund, nicht die Information der
Öffentlichkeit oder die Meinungskundgabe.
Die Kammer kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Beschlagnahme nicht
unverhältnismäßig gewesen sei. Auch durch das Angebot der Kläger, ihre
Wagen wegzufahren, hätten dem Urteil zufolge erneute Verstöße nicht
verhindert werden können.
In zwei Punkten gab das Verwaltungsgericht den Klägern Recht. Die
Androhung der Stadt, "sonstige bewegliche und unbewegliche Gegenstände"
ebenfalls zu beschlagnahmen, sei rechtswidrig gewesen. Ein deutliches
Verbot habe gefehlt, das auch Gegenstände wie Wasser-, Mülltonen,
Fahrräder und Klappstühle betroffen hätte. Zudem sei die Verfügung "Die
Räumung wird angeordnet" rechtswidrig, weil sie zu unbestimmt gewesen
sei. Dies hatte der rechtliche Vertreter der Stadt, Martin Schulz,
bereits in der Verhandlung eingeräumt.
Daher erlegte das Gericht den Wagenburglern neun Zehntel, der Stadt ein
Zehntel der Verfahrenskosten auf. Die Kläger können nun die Zulassung
der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim
beantragen.