AfD-Sprecher Klingler wegen Untreue verurteilt

Erstveröffentlicht: 
14.06.2016

Er beteuert bis heute seine Unschuld, aber das Gericht urteilte knallhart: Der Stuttgarter AfD-Fraktionssprecher Bernd Klingler hat zu privaten Zwecken Fraktionsgelder verwendet. Wie es nun für Klingler weitergeht, ist noch unklar.

 

Der Sprecher der AfD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat, Bernd Klingler (48), ist am Dienstag wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Politische Konsequenzen scheint das für ihn aber nicht zu haben. Die Fraktion und der Kreisvorstand erklärten sich mit dem Überläufer von der FDP relativ schnell „solidarisch“.

 

Das Amtsgericht in Bad Cannstatt sah es als erwiesen an, dass Klingler, als er noch die FDP im Gemeinderat anführte, in den Jahren 2013 und 2014 rund 23 500 Euro aus der Fraktionskasse nahm und für private Zwecke ausgab, unter anderem für den Kauf eines Autos. Die Beteuerungen Klinglers, er habe damit Werbematerial für die Fraktion finanziert, bezeichnete Amtsrichterin Karin Langner als unglaubhaft.

 

Geld abgehoben – und Auto gekauft

 

2013 hatte Klingler 23 500 Euro vom Fraktionskonto abgehoben – angeblich um rund 80 000 Flyer bei einer Werbeagentur drucken zu lassen. Nach Überzeugung des Gerichts wurden diese Werbeblättchen aber weder gedruckt noch verteilt. Vielmehr habe Klingler mit dem Geld vermutlich ein Auto gekauft, so die Richterin. Sie verwies darauf, dass am selben Tag, an dem die 23 500 Euro auf Klinglers Konto eingingen, der Fraktionssprecher 28 700 Euro von dem Konto abhob – genau die Summe, die ein gebrauchter BMW X 6 kostete, den sich Klingler kaufte. Zwar beteuert Klingler, dass seine Eltern ihm den Kauf durch ein Geschenk von 25 000 Euro ermöglicht hätten. Sein Konto wäre aber ohne den Griff in die Fraktionskasse laut den Ermittlungen an dem Tag ins Soll gerutscht, und zwar um bis zu 10 000 Euro, wie die Richterin erklärte

 

Klingler kündigte an, das Urteil voraussichtlich anfechten zu wollen: Es sei unfair und hart, Entlastendes sei nicht gewertet worden. Bei einer Berufung würde der Fall vor dem Landgericht erneut aufgerollt.

 

Fraktion berät über Konsequenzen

 

Ob Klingler die Berufungsverhandlung noch als Fraktionssprecher der Alternative für Deutschland (AfD) erleben wird, dürfte an diesem Mittwoch entschieden werden. Am Nachmittag trifft sich die vierköpfige Fraktion, um über das Urteil zu beraten.

 

Bernd Klingler will offenbar an seinem Amt festhalten. Er sprach davon, dass er wegen eines „Vergehens“ verurteilt worden sei, das es ihm zum Glück weiterhin erlaube, sein Ehrenamt als Stadtrat in Stuttgart auszuüben. Im Unterschied zu seinen früheren Parteifreunden von der FDP, denen er eine Intrige vorwirft, gebe es in der AfD „noch Kameraden“.

 

Vielleicht werden ihm aber seine neuen Parteifreunde kameradschaftlich empfehlen, sein Amt doch abzugeben. Klinglers Fraktionskollege Eberhart Brett, der sich die einstündige Urteilsverkündung am Vormittag anhörte, wollte danach jedenfalls kein Treuebekenntnis zu seinem Fraktionssprecher ablegen. „Ich bin ganz erschüttert und muss jetzt erst mal einen Kaffee trinken“, sagte er. Später erklärten sich die Fraktion und der Kreisverband in einer Pressemitteilung mit Klingler doch noch „solidarisch“. Klingler habe bei seiner politischen Arbeit und bei seiner weiteren juristischen Vorgehensweise die volle Unterstützung seiner Fraktionskollegen und der Vorstandsmitglieder, hieß es. In der Überschrift der Mitteilung wurde das Urteil als „überraschend“ bezeichnet.