Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ihre Ermittlungen gegen die Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling wegen Volksverhetzung und Aufhetzung zu Straftaten eingestellt. Die Verfügung dazu sei in der vergangenen Woche ergangen.
Leipzig . Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ihre Ermittlungen gegen die Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling wegen Volksverhetzung und Aufhetzung zu Straftaten eingestellt. Die Verfügung dazu sei in der vergangenen Woche ergangen, sagte ein Behördensprecher am Sonntag und bestätigte damit einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).
Festerling hatte bei einer Kundgebung des Leipziger Pegida-Ablegers Legida im Januar unter anderem gesagt: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“
Laut MDR wertete die Staatsanwaltschaft die Aussagen nicht als Straftatbestand. Die genannten Eliten seien „kein taugliches Angriffsobjekt“ im Sinne des Strafgesetzes. Auch Äußerungen zu Flüchtlingen bei der Kundgebung sind nach Ansicht der Behörde durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.