War die Beschlagnahme der Wagenburg-Fahrzeuge rechtswidrig?

Vor dem Verwaltungsgericht haben die Wagenburgler demonstriert
Erstveröffentlicht: 
14.05.2016

War die Beschlagnahme der Fahrzeuge rechtswidrig?

 

Eine Kammer des Verwaltungsgerichts versuchte am Freitag der Frage näher zu kommen, ob die Beschlagnahme der Wagenburg-Fahrzeuge vor zwei Jahren rechtmäßig gewesen ist. Zwei Wagenburgler hatten die Stadt verklagt. Das Urteil steht noch aus.

 

Sechs Monate lang hatte die Stadt die elf "Sand im Getriebe"-Fahrzeuge einbehalten, die im April 2014 an der Oberrieder Straße in Waldsee geparkt waren. Indem die Wagenburgler später private Stellplätze anmieteten, konnten sie verhindern, dass ihre Kleinbusse und zu Wohnwagen umgebauten Lastwagen verschrottet werden. Für die Ablösung mussten sie 30 500 Euro bezahlen (die BZ berichtete).

Ob die Beschlagnahme rechtens gewesen ist, entscheidet nun das Verwaltungsgericht. Dabei spielte in der Verhandlung am Freitag vor allem die Frage eine Rolle, ob die Wagenburgler an der Oberrieder Straße demonstriert haben und damit das Demonstrationsrecht – ein Grundrecht – betroffen ist. Die Kundgebung sei das zentrale Anliegen gewesen, sagte die Anwältin der Wagenburgler, Katja Barth. Wäre es ausschließlich ums Wohnen gegangen, hätten sich ihre Mandanten einen ruhigeren Platz gesucht. Zudem hätten sie weder eine Wagenburg formieren noch den Platz besetzen wollen. Weder für den rechtlichen Vertreter der Stadt, Martin Schulz, noch für Richter Peter Knorr erschien dies glaubwürdig. "Jetzt mal im Ernst: War eine Demo das Ziel?", fragte Knorr und appellierte an die "Ehrlichkeit" der Wagenburgler.


Daneben muss das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme prüfen und ob auch mildere Mittel möglich gewesen wären. Schulz zufolge bestand Wiederholungsgefahr, sprich: Dass sich die Wagenburgler einfach einen anderen Platz suchen, wo sie auch nicht stehen dürfen. Die Kläger kritisierten dagegen die Stadt, die Gespräche im Vorfeld der Beschlagnahme abgelehnt hätte.

Wann das Urteil ergeht, war am Freitag noch nicht bekannt. "Ich wünsche Ihnen alles Gute und sogar Erfolg", sagte Richter Knorr zu den Wagenburglern.

Schon vor der Verhandlung hatten rund 20 von ihnen mit einer kleinen Demonstration vor dem Verwaltungsgericht auf sich aufmerksam gemacht und Flyer verteilt. Anschließend nahmen sie an der Verhandlung teil – bis auf einen. Ein 44-Jähriger blieb in der Sicherheitskontrolle hängen, weil er kleinere Mengen Haschisch und Amphetamin dabei hatte, wie die Polizei mitteilte.