War die Beschlagnahme der Fahrzeuge rechtswidrig?
Eine Kammer des Verwaltungsgerichts versuchte am Freitag der Frage näher zu kommen, ob die Beschlagnahme der Wagenburg-Fahrzeuge vor zwei Jahren rechtmäßig gewesen ist. Zwei Wagenburgler hatten die Stadt verklagt. Das Urteil steht noch aus.
		
								
				
																	
								Sechs Monate lang hatte die Stadt die elf "Sand im 
Getriebe"-Fahrzeuge einbehalten, die im April 2014 an der Oberrieder 
Straße in Waldsee geparkt waren. Indem die Wagenburgler später private 
Stellplätze anmieteten, konnten sie verhindern, dass ihre Kleinbusse und
 zu Wohnwagen umgebauten Lastwagen verschrottet werden. Für die Ablösung
 mussten sie 30 500 Euro bezahlen (die BZ berichtete).
Ob die Beschlagnahme rechtens gewesen ist, entscheidet nun das 
Verwaltungsgericht. Dabei spielte in der Verhandlung am Freitag vor 
allem die Frage eine Rolle, ob die Wagenburgler an der Oberrieder Straße
 demonstriert haben und damit das Demonstrationsrecht – ein Grundrecht –
 betroffen ist. Die Kundgebung sei das zentrale Anliegen gewesen, sagte 
die Anwältin der Wagenburgler, Katja Barth. Wäre es ausschließlich ums 
Wohnen gegangen, hätten sich ihre Mandanten einen ruhigeren Platz 
gesucht. Zudem hätten sie weder eine Wagenburg formieren noch den Platz 
besetzen wollen. Weder für den rechtlichen Vertreter der Stadt, Martin 
Schulz, noch für Richter Peter Knorr erschien dies glaubwürdig. "Jetzt 
mal im Ernst: War eine Demo das Ziel?", fragte Knorr und appellierte an 
die "Ehrlichkeit" der Wagenburgler.
Daneben muss das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme 
prüfen und ob auch mildere Mittel möglich gewesen wären. Schulz zufolge 
bestand Wiederholungsgefahr, sprich: Dass sich die Wagenburgler einfach 
einen anderen Platz suchen, wo sie auch nicht stehen dürfen. Die Kläger 
kritisierten dagegen die Stadt, die Gespräche im Vorfeld der 
Beschlagnahme abgelehnt hätte.
Wann das Urteil ergeht, war am Freitag noch nicht bekannt. "Ich wünsche 
Ihnen alles Gute und sogar Erfolg", sagte Richter Knorr zu den 
Wagenburglern.
Schon vor der Verhandlung hatten rund 20 von ihnen mit einer kleinen 
Demonstration vor dem Verwaltungsgericht auf sich aufmerksam gemacht und
 Flyer verteilt. Anschließend nahmen sie an der Verhandlung teil – bis 
auf einen. Ein 44-Jähriger blieb in der Sicherheitskontrolle hängen, 
weil er kleinere Mengen Haschisch und Amphetamin dabei hatte, wie die 
Polizei mitteilte.
								
				

