Am 16. und 24. März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart Verhandlungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz statt. Einem der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen rebellischen Stadtrundgang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Im anderen Fall soll der Anmelder einer Demonstration u.a. die angebliche Vermummung einzelner TeilnehmerInnen während des Aufzuges nicht unterbunden haben.
Bereits mehrfach kritisierte das Bündnis für 
Versammlungsfreiheit die Kriminalisierung von Kundgebungen und 
Demonstrationen in Stuttgart. Anmelder und Verantwortliche werden 
aufgrund von Banalitäten angezeigt und müssen mit Gerichtsverfahren 
rechnen. Mitte März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart zwei Prozesse 
statt:
Am 16. März wird der Fall 
eines Mitgliedes der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands 
(MLPD) verhandelt. Der Beschuldigte organisierte während des 
Bundestagswahlkampfes einen „rebellischen Stadtrundgang“. Laut 
Anklageschrift hätte dieser beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt 
angemeldet werden müssen. Die Tatsache, dass selbst die Stadt regelmäßig
 „unangemeldete Stadtrundgänge“ durchführt, scheint hierbei keine Rolle 
zu spielen. Der Beschuldigte soll nun 2000 Euro Strafe bezahlen.
In einem anderen Verfahren 
das am 24. März, ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt wird, wird dem
 Anmelder der „Revolutionären Mai Demonstration“ im Jahr 2009 zur Last 
gelegt er sei nicht gegen die Vermummung einzelner TeilnehmerInnen der 
Demonstration vorgegangen. Tatsächlich sind bei Demonstrationen in 
Stuttgart eher vermummte Polizeieinheiten als Demonstranten zu 
beobachten. Auch wenn es bei der besagten Demonstration zu einzelnen 
Vermummungen auf Seiten der Teilnehmer der Demonstration gekommen sein 
sollte, liegt es weniger in der Verantwortung des Anmelders dagegen 
einzuschreiten, als vielmehr in der Verantwortung der Polizei, die 
Vermummungen nicht durch ständiges Abfilmen zu provozieren.
Das Stuttgarter Bündnis für 
Versammlungsfreiheit solidarisiert sich mit den Angeklagten und ruft zur
 kritischen Prozessbeobachtung auf. Die beiden Fälle zeigen klar, dass 
das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiterhin verteidigt werden 
muss.
Prozesstermine:
Verhandlung zum „Rebellischen 
Stadtrundgang“
Dienstag, 16. März, 13:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr. 
5) 
Verhandlung zur 
„Revolutionären Mai Demonstration“
Mittwoch 24. März, 8:30
Amtsgericht Stuttgart

