Nach dem Wurf einer Sahnetorte auf den scheidenden baden-württembergischen Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat das Ludwigsburger Amtsgericht den Totenwerfer am Mittwoch zur Zahlung von Schmerzensgeld und Anwaltskosten verurteilt.
Die Summe beläuft sich auf 1300 Euro Schmerzensgeld und 201,71 Euro Anwaltskosten plus Zinsen. Der Mann hatte Gall bei einer Tagung der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg am 7. Februar 2014 attackiert.
Damit hat der 39-jährige Polizeibeamte 
mit Dienstanschrift in Göppingen seine am 20. August 2014 eingereichte 
Zivilklage gegen den Tortenwerfer gewonnen. Er
 bekam aber nicht alles, was er gefordert hatte. Verlangt hatte der 
Polizist 2000 Euro Schmerzensgeld. Er war beim Aufspringen mit einem 
Mikrofonständer kollidiert und hatte sich dabei eine Risswunde am 
Schienbein zugezogen.
Als er den damals 20-jährigen 
Tortenwerfer packen wollte, erlitt er außerdem einen Kapselriss am 
Finger. An Schadensersatz hatte der Polizeibeamte ursprünglich 225 Euro 
für seine zerrissene Anzugshose, seinen Zeitaufwand, sein Porto und 
seine Anwaltskosten geltend gemacht.
Noch-Innenminister Gall hatte nach dem 
Tortenwurf gar keine Strafanzeige erstattet, sondern die 
Himbbeersahnetorte auf seinem Anzug lediglich mit den Worten 
kommentiert, „ich wüsste gerne, wer die Torte gebacken hat“. Die 
Staatsanwaltschaft Heilbronn warf dem Tortenwerfer aber Nötigung, 
versuchte Körperverletzung und versuchte Sachbeschädigung vor. Der 
damals 20-Jährige aus dem Hohenlohekreis bekam einen Strafbefehl mit 
Verwarnung und einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro. 
Dagegen legte der Krankenpfleger und 
Antifaschist Einspruch ein, worauf es zur öffentlichen 
Strafgerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Öhringen kam. Er erreichte 
einen Freispruch von der Sache mit Innenminister Reinhold Gall. 
Verurteilt wurde der Tortenwerfer nur wegen des verletzten 
Polizeibeamten, und zwar zu 1000 Euro Geldstrafe. Der Öhringer 
Amtsrichter sprach von einer „Verletzung im Bagatellbereich, aber mit 
hoher Öffentlichkeitswirksamkeit“. Der Personenschützer des Ministers 
sei durch den Tortenwurf auch ein Stück weit herausgefordert worden.  
Im Nachklang kritisierten Abgeordnete 
das Urteil des Öhringer Amtsrichters, Lutz Göpfert, dafür, dass es als 
Freibrief für Tortenwürfe auf Politiker verstanden werden könnte. 
Staatsanwalt Harald Lustig wollte „die Sache klären lassen“. Die 
Staatsanwaltschaft hielt weiterhin an der versuchten Körperverletzung, 
Sachbeschädigung und Nötigung zum Nachteil des Ministers fest und legte 
Berufung ein. Das tat auch der Tortenwerfer wegen der 1000 Euro für den 
Personenschützer. 
Zur Verhandlung vor dem Heilbronner 
Landgericht kam es aber nicht, weil beide Seiten die Berufung 
überraschend wieder zurücknahmen. Die fehlende Anzeige Galls gegen den 
Tortenwerfer hatte die Strafverfolgung sowieso von Anfang an erschwert, 
und der Tortenwerfer hatte sich wohl keine Aussicht auf Erfolg mehr 
versprochen. 
Der Prozess wurde abgesagt, damit war 
Verfahren strafrechtlich beendet. Bis zum zivilrechtlichen Ende des 
Tortenspektakels um den 22-Jährigen, der heute in Heibronn lebt, sollte 
es noch 14 Monate dauern. So lange ging der Schriftverkehr zwischen den 
Parteien hin und her, an denen das Zivilgericht mit Bemühungen um einen 
Vergleich scheiterte.
