Freitag, 1. April um 15:00 (UTC+02) - Morgen · 12-19° Teilweise bewölkt - Rathaus Bochum - Willy-Brandt-Platz 2-6, 44777 Bochum
KOMMT AM FREITAG, DEN 1. APRIL UM 15 UHR ZUM RATHAUS BOCHUM!
Seit inzwischen zehn Tagen protestieren Geflüchtete vor dem Bochumer Rathaus. Auf der Kundgebung am Freitag wollen sie erklären, warum sie
das Zeltcamp auf dem Willy-Brandt-Platz aufgeschlagen haben. Und Bochumerinnen und Bochumer, die schon länger hier leben, erklären, warum sie den Protest unterstützen. Fragen erwünscht!
Eigentlich garantiert das Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl. Doch den Protestierenden wird seit Monaten verwehrt, überhaupt ihren Asylantrag zu stellen. Sie bekommen einfach keinen Termin. Stattdessen müssen sie schon jetzt bis zu neun Monate lang unter sehr schlechten Bedingungen in viel zu eng belegten Notunterkünften ausharren – in nur durch Bauzäune abgetrennten Parzellen mit fremden Menschen, ohne Privatsphäre, ohne eine einzige ruhige Nacht, ohne weitergehenden Zugang zu Sprach- und Integrationskursen, ohne das Recht sich eine Wohnung zu suchen, ohne arbeiten oder studieren zu dürfen, und sogar ohne eine Terminzusage, wann sie wenigstens endlich ihren Asylantrag stellen können. Unter solchen Bedingungen können sie nicht mehr leben. Was sie dabei umtreibt, ist auch die quälende Angst um Familienangehörige, die sie erst in Sicherheit bringen können, wenn über ihren Asylantrag entschieden ist.
DAS FORDERN DIE GEFLÜCHTETEN KONKRET VON DER STADT BOCHUM:
1. Das Behördenchaos zwischen BAMF und Bochumer Ausländerbehörde muss geklärt werden. Es darf nicht sein, dass wir von der Bochumer Behörde gesagt bekommen, dass wir uns ans BAMF wenden müssen, aber das BAMF sagt, dass es uns keine Termine geben kann, weil Unterlagen von der Bochumer Ausländerbehörde fehlen.
2. Dazu fordern wir ein gemeinsames Gespräch, an dem verantwortliche Vertreter/innen des BAMF, der Stadt Bochum und der Refugees teilnehmen. Alle drei Parteien müssen sich an einen Tisch setzen, um die Probleme zu lösen. Uns muss ein klarer Termin benannt werden, wann wir unsere Asylanträge stellen können, und bis wann sie bearbeitet sind. Die Stadt ist in der Verantwortung, dieses gemeinsame Gespräch zwischen BAMF, Stadt und Refugees zu ermöglichen und uns einen Termin zu nennen.
3. Wir fordern die Arbeitserlaubnis und Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Beides ist auch mit BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende) möglich, denn sie ist der Aufenthaltsgestattung gleichgestellt. Die Stadt muss zusagen, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und uns verbindlich schriftlich ein klares Verfahren benennen, wie die Abläufe sind – und darf uns nicht mehr abweisen, weil die Aufenthaltsgestattung noch nicht vorliegt.
4. Wir fordern die Erlaubnis, uns Wohnungen suchen zu dürfen. Die Stadt muss zusagen, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und uns verbindlich schriftlich ein klares Verfahren benennen, wie die Abläufe sind – und darf uns nicht mehr abweisen, weil die Aufenthaltsgestattung noch nicht vorliegt.