Zehnjähriges Aufenthaltsverbot für Georg Huß in Österreich
Unser GG/BO-Aktivist Georg Huß, der am 1. März aus der österreichischen Justizanstalt (JA) Graz-Karlau nach Deutschland abgeschoben wurde, ist aufgrund seines gewerkschaftspolitischen Engagement mit einem (rechtswidrigen) zehnjährigen Aufenthaltsverbot für Österreich belegt worden.
 Nach EU-Recht sind maximal 5 Jahre möglich, so dass der Kollege Huß hiergegen juristisch vorgehen wird.
 Die österreichische Justiz will offensichtlich über diesen Hebel den 
Aufbau der Gefangenengewerkschaft in Austria blockieren. Dieses Kalkül 
wird indes nicht aufgehen... Kollege Huß wird sich verstärkt in den 
Aufbauprozess der länderübergreifenden GG/BO-Arbeit einbringen und seine
 Erfahrungswerte, die er in den Justizanstalten Österreichs sammeln 
konnte, einfließen lassen.

