23 Freiburger Strafverteidiger fordern Konsequenzen in der Affäre um den Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidaten Thomas Seitz. Er steht unter Beobachtung des Justizministeriums.
Vor Freiburger Gerichten tätige Strafverteidiger fordern Konsequenzen in
 der Affäre um den wegen extremistischer Äußerungen umstrittenen 
Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidaten im Wahlkreis Lahr, 
Thomas Seitz. In einer Erklärung forderten sie am Mittwoch den Leitenden
 Oberstaatsanwalt dazu auf, Seitz "von denjenigen Verfahren zu 
entbinden, bei denen entsprechend seinen Äußerungen zu befürchten ist, 
dass er Verfahrensbeteiligten nicht unvoreingenommen gegenübertritt".
		
								
				
In dem Schreiben, das der Badischen Zeitung vorliegt, heißt es, dass 
Seitz die Gefahr der Vernichtung des deutschen Volkes beschwöre, den 
Islam verunglimpfe und Bundesregierung und Parlamentarier des 
Landesverrats bezichtige. Weiter schreiben die Unterzeichner: "Als 
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verteidigen wir tagtäglich 
Menschen mit Migrationshintergrund, islamischen Glaubens und Mitbürger, 
die gesellschaftspolitische Auffassungen vertreten, die zu derjenigen 
von Herrn Staatsanwalt Seitz in diametralem Gegensatz stehen." Insgesamt
 23 Strafverteidiger haben sich demnach der Erklärung angeschlossen.
				
				
Derweil teilte das Justizministerium Baden-Württemberg mit, dass Seitz 
seit Herbst 2015 unter Beobachtung steht. "Damals ergaben sich erste 
Anzeichen im Verhalten und in den Verlautbarungen des Staatsanwalts, die
 den Leitenden Oberstaatsanwalt als unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu 
einer dienstrechtlichen Beobachtung veranlassten", sagte ein Sprecher. 
Zu diesem Zeitpunkt sei auch das Ministerium erstmals über Seitz und 
seine Kandidatur für die AfD informiert worden.
In den vergangenen Wochen hätten sich durch die Presseanfrage der 
Badischen Zeitung und Informationen von Abgeordneten neue Hinweise auf 
eine mögliche Verletzung von Dienstpflichten ergeben. Die 
Staatsanwaltschaft Freiburg prüft seither, ob die Voraussetzungen für 
die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfüllt sind. Wann die 
Prüfung abgeschlossen sein wird, ist einem Sprecher zufolge derzeit noch
 nicht absehbar.

