Am 10. März 2016 findet vor dem Amtsgericht Künzelsau der Prozess gegen einen jungen Antifaschisten statt. Ihm wird vorgeworfen am 14. November 2015 im Rahmen der Proteste gegen die rassistischen Kundgebungen in Öhringen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet zu haben.
Seit vergangenem Oktober finden fast wöchentlich rassistische Kundgebungen in Öhringen statt. Die von der Gruppe „Widerstand Baden-Württemberg“ organisierten Veranstaltungen haben sich im Verlauf der Samstage von einer großen Ansammlung aus Verschwörungstheoretikern, unorganisierten BürgerInnen und organisierten Nazis, hin zu einem „harten Kern“ von ca. 100 Menschen entwickelt, der deutlich rassistisch bis offen faschistisch auftritt.
Am Samstag, den 14.November 2015 marschierten die „Asylkritiker“ zum 
ersten Mal durch die Öhringer Innenstadt. Die Demonstration hatten die 
Veranstalter im Vorfeld nicht angemeldet, jedoch wurde sie von der 
Polizei vor Ort genehmigt und verlief einmal durch die Öhringer 
Altstadt. Nachdem die Gegenproteste bereits nach den ersten beiden 
Versammlungen im Oktober deutlich geschrumpft waren, setzten nur etwa 30
 Antifaschistinnen und Antifaschisten mit Transparenten und Schildern 
den rechten Parolen an diesem Tag etwas entgegen. Trotz des geringen 
Gegenprotests ging die Polizei zu Beginn der Demonstration gegen die 
Protestierenden vor und nahm äußerst gewaltsam einen jungen 
Antifaschisten fest der dabei verletzt wurde. Als der Angeklagte 
versuchte dem Verletzten zu Hilfe zu kommen wurde auch er festgenommen 
und anschließend in Handschellen auf das Öhringer Polizeirevier 
gebracht, wo die Polizei ihn ohne stichhaltigen Grund 
erkennungsdienstlich behandelte. Erst nach einer Stunde wurde er wieder 
entlassen und konnte nach Hause gehen.
Dieser völlig unverhältnismäßige Polizeieinsatz und der jetzt stattfindende Prozess können nur als Einschüchterungsversuch gegen aktive Antifaschist*innen gewertet werden. Vor allem junge Menschen sollen mit solch einem Vorgehen vor weiteren Aktionen abgeschreckt werden. Unsere Antwort darauf lautet Solidarität! Wir stellen uns als Rote Hilfe Heilbronn an die Seite des jungen Antifaschisten und verurteilen das überzogene Vorgehen der Polizei. Wir werden gemeinsam den Prozess am 10. März 2016 begleiten und rufen alle dazu auf sich solidarisch zu zeigen und den Genossen zu unterstützen.
Für uns gilt: Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!
Prozess | Donnerstag, 10. März 2016 | 11.00 Uhr Amtsgericht Künzelsau (Konsul-Uebele-Str. 12, 74653 Künzelsau)

