Bei Verbot will die Partei vor Menschenrechtsgerichtshof ziehen.
Von Dienstag an verhandelt das Bundesverfassungsgericht mindestens drei 
Tage lang über das Verbot der rechtsextremistischen NPD. Der Bundesrat 
hat das Verbot bereits 2013 beantragt.
		
								
				
Wann kann eine Partei verboten werden?
 Das Grundgesetz erlaubt das Verbot von 
Parteien, die darauf abzielen, die "freiheitliche demokratische 
Grundordnung" zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Was wirft der Bundesrat der NPD konkret vor?
 Die NPD ziele auf Abschaffung der 
parlamentarischen Demokratie durch einen ethnisch-reinen "Volksstaat". 
Selbst eingebürgerte Deutsche sollen als Ausländer behandelt werden und 
Deutschland verlassen. Die NPD sei antisemitisch und mit der NSDAP des 
Dritten Reichs wesensverwandt. In Teilen Deutschlands verbreite die NPD 
ein Klima der Angst und gefährde dadurch unmittelbar die Demokratie.
Wie verteidigt sich die NPD?
 Bisher hat sie sich inhaltlich noch gar nicht
 zum Verbotsantrag geäußert. Sie hat nur die Einstellung des Verfahrens 
beantragt, weil sie sich nicht unbeobachtet auf den Prozess vorbereiten 
könne. Ihr Anwalt Peter Richter hat allerdings für die Verhandlung 
nächste Woche einige "Knaller" angekündigt.
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Wie wird die Verhandlung in Karlsruhe ablaufen?
 Zunächst geht es vor dem 
Bundesverfassungsgericht um mögliche Verfahrenshindernisse, insbesondere
 die Beeinflussung und Ausspähung der NPD durch V-Leute des 
Verfassungsschutzes. Dann wird diskutiert, welcher Maßstab für ein 
Parteiverbot zeitgemäß ist, ob zum Beispiel eine konkrete Gefahr für die
 Demokratie erforderlich ist oder ob eine abstrakte Gefahr genügt. 
Abschließend wird geprüft, ob die NPD nach diesem Maßstab zu verbieten 
ist.
Hat der Staat die V-Leute in der NPD abgeschaltet?
 Die Verfassungsschutzämter haben 
Anfang 2012 die Zusammenarbeit mit allen Informanten in den 
NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene beendet. Dies waren elf 
Personen. V-Leute ohne Führungsfunktion gibt es aber weiterhin. Der 
Bundesrat garantiert, dass im Verbotsantrag keine Äußerungen von 
NPD-Funktionären zitiert werden, die nach 2003 als V-Leute beim 
Verfassungsschutz unter Vertrag standen.
Werden Zeugen über ihre Erfahrungen mit der NPD befragt?
Das ist nicht geplant. Das Bundesverfassungsgericht hat aber neun 
Auskunftspersonen geladen, darunter Experten für Rechtsextremismus, aber
 auch ehemalige NPD-Vorsitzende wie Holger Apfel, Udo Voigt und Udo 
Pastörs. Apfel, der seit seinem Parteiaustritt eine Kneipe auf Mallorca 
führt, soll zum Beispiel sein Konzept der "seriösen Radikalität" 
erläutern.
Welche Mehrheit ist für ein Verbot erforderlich?
 Laut Gesetz müssen mindestens 
sechs der acht Richter des Zweiten Senats für ein Parteiverbot stimmen. 
Die Amtszeit von Richter Landau endet allerdings schon Ende April. 
Sollte er vor der Abstimmung ausscheiden, müssten sechs von dann noch 
sieben Richtern zustimmen. Schon zwei Richter könnten dann also ein 
Verbot blockieren.
Wird der Verbotsantrag erfolgreich sein?
Im Moment deutet vieles darauf hin. In einem Vorverfahren haben die 
Verfassungsrichter den Verbotsantrag bereits eingehend geprüft. Mit der 
Ansetzung der mündlichen Verhandlung erklärten die Richter implizit, 
dass der Antrag "hinreichend begründet", also auf dem Papier plausibel, 
ist. Offensichtlich will das Gericht als Maßstab für ein Verbot keine 
konkrete Gefahr für die Demokratie verlangen.
Kann die NPD gegen ein Verbot Rechtsmittel einlegen?
Die NPD kann gegen ein Verbot den Europäischen Gerichtshof für 
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen und hat dies auch bereits 
angekündigt. Der EGMR hat schon viele Parteiverbote, insbesondere in der
 Türkei, beanstandet, weil keine "dringende gesellschaftliche 
Notwendigkeit" hierfür bestand. Nur zwei Parteiverbote hatten bisher in 
Straßburg Bestand: das Verbot der baskischen Herri Batasuna 2009, die 
sich nicht ausreichend von der baskisch-separatistischen 
Terrororganisation ETA distanzierte, und das Verbot der türkischen 
Refah-Partei 2003, die für Muslime das islamische Rechtssystem einführen
 wollte und zeitweise sogar an der Regierung beteiligt war. Der EGMR 
berücksichtigt in seiner Rechtsprechung oft die nationale Vergangenheit 
der Staaten. Dies könnte dafür sprechen, dass er das Verbot einer 
NS-nahen Partei wie der NPD auch ohne das Bestehen einer unmittelbaren 
Gefahr für die Demokratie billigen wird.
Was passiert im Verbotsfall mit den Mandaten der NPD?
 Die NPD hat bundesweit rund 360 
Mandate in Stadt- und Gemeinderäten, sie sitzt mit fünf Abgeordneten im 
Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und mit einem Abgeordneten im 
Europaparlament. Im Bund und in vielen Bundesländern gibt es Gesetze, 
wonach die Mandate im Falle eines Parteiverbots automatisch entzogen 
werden. In manchen Ländern, wie Baden-Württemberg, fehlt allerdings eine
 derartige Vorschrift für die kommunalen Mandate.
								
				

