„Die Bundesregierung bagatellisiert das Problem, dass die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls von Deutschland ausgelieferten Personen anschließend von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung betroffen sein könnten. Dies ist besonders gravierend wenn die Bundesregierung an Staaten ausliefert, die schon bei den Ermittlungen für den Haftbefehl Folter oder Zwang einsetzen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag Andrej Hunko.Die Zahl der nach dem Europäischen Haftbefehl Ausgelieferten steigt weiter. In 2014 wurden 1.197 Personen an den Ausstellungsstaat überstellt. Unter ihnen waren 39 deutsche Staatsangehörige, auch diese Zahl nimmt weiter zu. Die Zahl der von der Bundesregierung ins Schengener Informationssystem eingestellten EU-Haftbefehle pendelte sich 2014 mit 2.219 Personen wieder auf hohem Niveau ein.
Andrej Hunko weiter:
„Laut der Antwort sind die praktischen Probleme der Haftbefehle und 
Überstellungsverfahren nicht restlos behoben. Dies betrifft die mitunter
 fehlende Verhältnismäßigkeit, die lange Bearbeitungsdauer oder die zu 
kurze vorgegebene Frist.
Nach der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in 2009 werden 
Auslieferungsersuchen für ausländische Staatsangehörige nur 
oberflächlich geprüft. Wie problematisch das ist, zeigt der Fall des 
nach Frankreich abgeschobenen Tomás Elgorriaga Kunze. Nach seinen 
Aussagen wurde er in Spanien in Isolationshaft gefoltert und 
misshandelt, weshalb er das Land verließ und in Deutschland 
untertauchte. 
Ausgeliefert wurde der spanische Staatsangehörige zunächst an 
Frankreich. Ich fürchte, dass Herr Elgorriaga Kunze nun nach Spanien 
‚durchgereicht‘ wird, womit er in die Hände seiner früheren Folterer 
fallen könnte. 
Die Regierung Spaniens wurde vor einem Jahr ein weiteres Mal durch 
den UN-Ausschuss gegen Folter gerügt. Auch Amnesty International 
kritisiert, dass die Definitionen für Folter und Verschwindenlassen in 
der spanischen Gesetzgebung nicht internationalen 
Menschenrechtsstandards genügen.
Es handelt sich bei der Auslieferung von Herrn Elgorriaga Kunze also
 um einen Fall von besonderer politischer und rechtlicher Bedeutung. Die
 zuständigen Landesjustizbehörden hätten das Bundesamt für Justiz 
darüber informieren müssen. Stattdessen wurde Herr Elgorriaga Kunze in 
einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Information seiner Anwälte 
ausgeliefert. Seine Versuche, politisches Asyl zu beantragen, wurden 
ignoriert. 
Das mit dem Europäischen Haftbefehl deutlich verkürzte und 
vereinfachte EU-Auslieferungsverfahren gehört deshalb auf den 
Prüfstand“.
