Weimar. Der verletzte Polizei-Beamte musste nicht ins Krankenhaus. Die Verdächtigen aus der Berliner Straße sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Weimar. Der Polizeibeamte, der am späten Mittwochabend in Weimar-West durch Schüsse aus einer Schreckschusspistole verletzt wurde, konnte den Jahreswechsel zu Hause verbringen. Das haben Kollegen des Beamten aus der Landespolizei-Inspektion Jena bestätigt.
Zwei Männer aus Weimar-West, die von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) in der Nacht zu Silvester festgenommen wurden, sind wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft verzichtete nach der Vernehmung auf einen Haftbefehl.
	Der Polizeibeamte hatte am 30. Dezember mit einem weiteren Jenaer
 Kollegen in Weimar-West Ermittlungsaufgaben in Zivil unterstützt. Gegen
 22.30 Uhr wollten die Beamten einen Mann kontrollieren, der mit dem 
Fahrrad unterwegs war. Als der Mann die Flucht ergriff, nahm ein Beamter
 zu Fuß die Verfolgung auf. Der andere gehörte früher der Inspektion Weimar an und wollte dem Flüchtenden mit seiner Ortskenntnis im Pkw den Weg abschneiden.
	
	Als der Mann gestellt war, kamen unvermittelt weitere männliche 
Personen hinzu, schilderte die Landeseinsatzzentrale den Vorfall. Sie 
hätten den Polizeibeamten mit Waffen bedroht und gezwungen, sich 
niederzuknien. Als er Gelegenheit hatte, sich als Polizeibeamter zu 
erkennen zu geben, brachte das die Männer nicht etwa dazu, von ihm 
abzulassen. Er wurde gegen den Kopf geschlagen. Mehrere Schüsse aus 
einer Pistole seien auf den Polizeibeamten abgegeben worden, die sich 
als Schreckschusspistole erwies.
	
	Die Männer suchten das Weite, der Polizeibeamte (26) blieb 
benommen zurück. Dennoch konnte der Aufenthaltsort der Angreifer in der 
Berliner Straße ermittelt werden. Die Spezialeinheit des Thüringer 
Landeskriminalamtes wurde zur Unterstützung gerufen. Sie nahm zwei 
Verdächtige im Alter von 19 und 22 Jahren vorläufig fest. Beide haben 
ihren familiären Hintergrund im Kosovo. Allerdings wurde der Jüngere bereits in Weimar geboren.
	
	Als Hintergründe werden Straftaten im Drogenmilieu vermutet. Die 
Schüsse sind als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Ohne weitere 
Gründe war das zu wenig für U-Haft.
