Sachsens Innenminister Markus Ulbig hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Eröffnung eines Hauptverfahrens zum NPD-Verbot begrüßt. Ulbig erklärte am Montag in Dresden, damit sei man "einen ganz wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Verbot der rechtsextremen NPD vorangekommen." Nun könne endlich vor dem höchsten deutschen Gericht die inhaltliche Auseinandersetzung mit der menschenverachtenden Ideologie der NPD geführt werden.
Ministerpräsident Stanislaw Tillich hatte zuletzt seine Forderung nach einem Verbot der NPD in einer Sendung des MDR Anfang September erneuert. Ein Verbot könne die Strukturen der Partei zunichtemachen und so die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen erleichtern, sagte Tillich. Das sei auch die gemeinsame Position der ostdeutschen Bundesländer, die alle auf dem Standpunkt stünden, dass das Problem NPD auch nach deren Ausscheiden aus den Landtagen nicht gelöst sei.
Politikwissenschaftler Träger hält Verbot für wahrscheinlich
Der Leipziger Politikwissenschaftler Hendrik Träger sieht gute Gründe
und Chancen für ein Verbot der rechtsextremen NPD. "Wenn das
Bundesverfassungsgericht im März 2016 drei Tage darüber verhandeln will,
muss es zumindest erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
NPD haben", sagte er. Offenkundig sei das Gericht überzeugt davon, dass
nun tatsächlich alle V-Leute in den Reihen der NPD abgeschaltet sind.
Daran war 2003 ein erstes NPD-Verbotsverfahren gescheitert.
Außerdem
sei bei der NPD sowohl im Programm als auch in Teilen der
Anhängerschaft ein deutlicher Widerstand gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung spürbar, so der Leipziger
Wissenschaftler.
NPD sieht sich als "Kümmerer"
Träger erinnerte daran, dass die NPD zwar derzeit medial nicht mehr so präsent sei und sich in den letzten Jahren auch oft zerstritten gezeigt habe. "Es könnte sein, dass die NPD auf dem absteigenden Ast verboten würde", sagte er. Dennoch habe sie es in den vergangenen Jahren erfolgreich geschafft, sich vielerorts eine scheinbar bürgerliche Fassade als "Partei der Kümmerer" zu verpassen und sich vor allem im ländlichen Raum zu verankern.
Das Bundesverfassungsgericht will Anfang März kommenden Jahres in mündlicher Verhandlung prüfen, ob die NPD wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Der Bundesrat hatte im Dezember 2013 einen entsprechenden Antrag gestellt.