Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften soll verbessert werden

Erstveröffentlicht: 
02.12.2015

Mit der Schaffung einheitlicher Standards soll die Sicherheit in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber verbessert werden. Ein entsprechendes Rahmenkonzept wurde am Mittwoch in Dresden vom Lenkungsausschuss Asyl beschlossen.

 

Dresden. Mit der Schaffung einheitlicher Standards soll die Sicherheit in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber verbessert werden. Ein entsprechendes Rahmenkonzept wurde am Mittwoch in Dresden vom Lenkungsausschuss Asyl beschlossen. Es sieht nach Angaben von Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) und Innenminister Markus Ulbig (CDU) neben Kriterien zur Belegung der Unterkünfte und deren Absicherung auch Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und besondere Anforderungen an den Wachsschutz vor. Die neuen Standards sollen für alle Erstaufnahmeeinrichtungen gelten. Den Kommunen ist es freigestellt, sie auch für ihre Unterkünfte zu übernehmen.

 

Ulbig verwies auf die gestiegene Zahl von Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte in Sachsen in diesem Jahr. Bis September seien 66 Straftaten registriert worden, 49 mehr als im Vorjahreszeitraum. Zugleich komme es auch innerhalb der Unterkünfte immer wieder zu Straftaten.

 

Das Sicherheitskonzept enthält zum Beispiel Einsatzszenarien für Brandausbrüche oder Bombendrohungen. Es sei als „Checkliste“ zu verstehen, die man Punkt für Punkt abhaken könne, sagte Ulbig. „Damit soll die Sicherheit für die Bewohner einerseits, aber auch die Sicherheit der dort Beschäftigten entsprechend erhöht werden.“

 

Neben der Berücksichtigung ethnischer, religiöser oder geschlechtsspezifischer Kriterien bei der Belegung seien auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Bewohner zur Vermeidung von Konflikten vorgesehen, sagte Köpping. Beschäftigungsmaßnahmen gebe es bereits in einigen Einrichtungen. „Aber wir haben eine ganze Reihe Einrichtungen, die es eben nicht machen. Deshalb war es uns wichtig, dass es in das Sicherheitskonzept Eingang findet.“

 

Erhöhte Anforderungen werden auch an das vom Betreiber der jeweiligen Unterkunft eingesetzte Wachpersonal gestellt. Hier sollen nur noch Wachdienste mit einem Qualitätsmanagement zum Einsatz kommen. Die Wachleute müssen neben einem Führungszeugnis auch Qualifikationsnachweise erbringen und eine Erklärung über mögliche Vorstrafen abgeben. Der Einsatz von Subunternehmen wird grundsätzlich ausgeschlossen.