US-Überwachung: Erster National Security Letter vollständig öffentlich

Erstveröffentlicht: 
01.12.2015

Seit vierzehn Jahren verschickt das FBI massenhaft sogenannte National Security Letter: Firmen müssen dann Kundendaten herausgeben, dürfen das aber niemandem sagen. Nun wurde der erste komplett veröffentlicht – und bestätigt die schlimmsten Befürchtungen.

 

Von Martin Holland

 

Elf Jahre nachdem ein kleiner US-amerikanischer Internetprovider (ISP) einen geheimen National Security Letter (NSL) des FBI bekommen hat, darf dessen Inhalt nun vollständig veröffentlicht werden. Mit NSL verlangt die US-Bundespolizei von Unternehmen die Herausgabe von Kundendaten und verpflichtet sie gleichzeitig zum völligen Stillschweigen darüber. Nicholas Merrill erhielt als Betreiber des New Yorker ISP Calyx im Jahr 2004 solch einen Brief und kämpfte seitdem juristisch dagegen. Veröffentlichen durfte er ihn auch nicht, nachdem das FBI den Ruf nach den Daten zurückgezogen hatte, schreibt die Washington Post. Im September schließlich siegte er vor Gericht und darf den ganzen National Security Letter 90 Tage nach dem Urteil nun öffentlich machen.

 

Unkontrollierter Griff nach allen Daten

 

Aus dem Dokument geht nun hervor, welche Daten das FBI alles verlangte, ohne dass ein Richter das abgesegnet hatte. So forderte die US-Bundespolizei alle mit dem Account verbundenen Adressen und die "Tages/Abendtelefonnummern" des Accountinhabers. Außerdem im sogenannten Radius Log die Daten zu An- und Abmeldungen des DSL-Accounts sowie Standortdaten eines zugehörigen Mobilfunkvertrags. Hinzu kommen alle Namen, die mit dem Kundenkonto verbunden sind, Aufzeichnungen über Produkt-Bestellungen, alle E-Mail- sowie IP-Adressen. Auch alle mit dem Account verbundenen Internetadressen sollten demnach herausgegeben werden. Selbst wenn der ISP nicht alle diese Daten abspeichert, ermöglicht das eine allumfassende Überwachung. Wohlgemerkt, ohne dass ein Richter die Aufforderung überprüft hat.

 

Merrill hatte anfangs den Beistand der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) gesucht und erreicht, dass das FBI die Aufforderung zurückzog. Gemeinsam erreichten sie ein Urteil gegen die NSL, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen und eine Beschränkung der eingeforderten Kundendaten. Unterdessen durfte Merrill den erhaltenen Brief aber trotzdem nicht vollständig öffentlich machen. Jahrelang durfte er nicht einmal eingestehen, dass er ihn überhaupt bekommen hat. Anonym berichtete er 2007 in der Washington Post von seinem Fall. Später durfte er das aber offenlegen und den Brief zumindest stark geschwärzt veröffentlichen. Das reichte ihm nicht und unterstützt durch ein Programm der Universität Yale setzte er sich schließlich vor Gericht durch.

 

Die nun veröffentlichte Fassung macht die ganze Tragweite der National Security Letter deutlich. Wie die ACLU erläutert, waren die bis zu den Anschlägen vom 11. September 2001 nur selten eingesetzt worden. Dann gab der Patriot Act dem FBI neue Befugnisse und die Zahl ausgestellter NSL schnellte in die Höhe. Allein zwischen 2003 und 2005 seien mehr als 140.000 zugestellt worden. Was genau die US-Regierung an Kundendaten einforderte, wollte sie immer möglichst geheim halten. Angeblich, um den potenziellen Zielpersonen nicht zu viel zu verraten.

 

Kritik an Schwärzung: geschwärzt

 

Im aktuellen Fall machen die erst geschwärzten und nun lesbaren Stellen aber deutlich, worum es den Behörden bei Geheimhaltungswünschen auch geht. So hat Richter Victor Marrero in seinem aktuellen Urteil den "extremen und übermäßigen Charakter der Schwärzungen" kritisiert. So wäre die Regierung bereit, öffentlich zu machen, dass sie mit NSL eine "Adresse" und "Telefonnummer" einsehen will. Dass es sich dabei aber um den Plural handle, müsse geschwärzt werden – in dem Fall durch einen schwarzen Balken über dem Buchstaben "s". Auch eine "dämliche", potenzielle Zielperson könne sich jedoch zusammenreimen, was sich hinter dieser Schwärzung versteckt, meinte Marrero (Seite 25). Diese richterliche Kritik an der Schwärzungspraxis war in dem zuerst veröffentlichten Urteilstext geschwärzt. (mho)