Schadenersatzklagen von Demonstranten, die in einem rechtswidrigen „Polizeikessel“ beim Castor-Transport durchs Wendland im November 2011 gefangen gehalten wurden, sind jetzt als Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungericht ingereicht worden. Burghard Kulow in Lüchow, von der Gruppe WiderSetzen, teilt mit: "Unsere Anwältin schreibt dazu: Jetzt wird es wahrscheinlich 2 – 3 Jahre dauern." Der Vorgang habe jetzt das Aktenzeichen: do2015/0051Z- - Leitz ./. Land Niedersachsen, Verfassungsbeschwerde.
Birgit Fuhrmann von WiderSetzen teilt zu 2010 mit: "Nun habe ich eine Nachricht  von einem der Anwälte der Klagen von 2010 erhalten. Für 2010 wurde demnach keine  uns bekannte Schadensersatzklage eingereicht. Es ist jetzt auch verjährt, falls jemand von einem noch laufenden Verfahren zum Kessel von 2010 weiß, bitten  wir um Mitteilung."
Der Wortlaut der 
eingereichten Verfassungsbeschwerde kann bei b.fuhrmann@gmx.de nachgefragt werden.

