Kommt zum Prozess! Dienstag, 3. November 2015, 11.00 Uhr, Landgericht München (Nymphenburger Str. 16, A 229, 2. Stock) Die Welt hat sich seit 1990 gravierend verändert. Spätestens seit der Annexion der DDR hat die Bundesrepublik Deutschland alle moralischen, völkerrechtlichen, diplomatischen und „Systemkonflikt“-bedingten Schranken guten Benehmens fallen gelassen und bekennt sich, wie Helmut Kohl 1991 propagierte, wieder offen zu ihrer Weltmachtrolle.
    Deutsche Soldaten sind weltweit im Kampfeinsatz – ob vor der Küste
    Israels oder in der von Faschisten regierten Ukraine. Die „soziale
    Marktwirtschaft“ à la Hartz und Sozialkahlschlag wird zum
    Exportschlager. Deutscher Exportüberschuss und Waffenexporte
    verwüsten ganze Kontinente und schaffen die Fluchtursachen, denen
    jetzt mit militärischen Mitteln begegnet werden soll. Demokratische
    Rechte werden immer weiter beschnitten und im Umbau des
    Staatsapparates Anleihen bei Gestapo und Reichssicherheitshauptamt
    gemacht. Dieser Kapitalismus schafft es trotz Krieg und Barbarei
    nicht mehr, uns „vernünftig“ auszubeuten. Berlin diktiert Europa und
    die Großmächte steuern direkt auf den dritten Versuch der
    Neuaufteilung von Rohstoffquellen und Absatzmärkten zu... 
    Was die Herrschenden in dieser Situation am wenigsten brauchen, sind
    Menschen, die ihre Schweinereien angreifen und für eine Zukunft
    jenseits des kapitalistischen Wahnsinns eintreten. Für die „Ruhe an
    der Heimatfront“ sollen die Kritik an den menschenverachtenden
    herrschenden Zuständen und Versuche der Jugend, sich für ihre
    Interessen und eine bessere Zukunft zu organisieren, unterbunden
    werden. Während man sich in CSU, AfD, Pegida und wie sie alle heißen
    einig ist, dass die Deutschen wieder Menschen in Lager sperren
    müssen, während ein Gemisch aus vulgärem Nationalismus und
    rassistischer Hetze der „Willkommenskultur“ ein Ende setzt, sehen
    sich die Gegner dieses Treibens einer verschärften Verfolgung
    ausgesetzt.
    Neben vielen anderen trifft das derzeit in München die Freie
    Deutsche Jugend (FDJ). Seit Monaten werden Jugendliche festgenommen
    (bereits über 20 Festnahmen), ihre Wohnungen durchsucht, ihre
    Computer sowie hunderte Flugblätter und Kundgebungsmittel
    beschlagnahmt, weil sie angeblich die „freiheitlich-demokratische
    Grundordnung“ gefährden. Vorgeworfen wird ihnen, durch das Zeigen
    ihres Organisationsemblems gegen §86a StGB (Verwendung von
    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) zu verstoßen.
    Die FDJ wurde ab 1936 von Jugendlichen unterschiedlicher
    Weltanschauung, die aufgrund faschistischer Verfolgung emigriert
    waren, im Exil gegründet, um im Kampf gegen Faschismus und Krieg die
    Spaltung unter der Jugend zu überwinden. Nach der Befreiung 1945
    kämpfte sie für die Umsetzung des Potsdamer Abkommens und ein
    friedliches, entnazifiziertes und sozialistisches Deutschland. Dafür
    wurde sie 1951 von alten Nazis und Feinden der Demokratie in
    Westdeutschland verboten und allein zwischen 1950 und 1955 über
    1.000 Jahre Gefängnisstrafen gegen junge Kriegsgegner verhängt. 
    Im Zuge der Annexion der DDR 1989/90 beschloss die Bundesregierung,
    dass alle bis dato im Osten legalen Organisationen zukünftig in ganz
    Deutschland legal weiter bestehen (was auch für die FDJ zutrifft).
    Dieser deutsch-deutsche Einigungsvertrag interessiert die Münchner
    Staatsanwaltschaft und politische Polizei jedoch genauso wenig wie
    die Grundrechte der Betroffenen auf Vereinigung, Versammlung,
    Unverletzlichkeit der Wohnung und freie Meinungsäußerung. 
    Am 20. Juli wurde ein FDJ-Mitglied im ersten von mehreren Verfahren
    vor dem Amtsgericht freigesprochen – die heutige Anwendung des
    FDJ-Verbots sei anachronistisch und das Zeigen des Emblems nicht
    strafbar, so der Richter. Wie viel das Urteil dem bewaffneten Arm
    des Gewaltenapparates wert ist, wurde schnell deutlich: Kaum endete
    der Prozess, wurde direkt vor dem Gerichtssaal ein Jugendlicher in
    FDJ-Blauhemd mit dem gleichen Tatvorwurf von der politischen Polizei
    festgehalten. Sie hätte „Anweisung von oben“, ungeachtet jedes
    Gerichtsurteils gegen die FDJ vorzugehen. 
    Weil die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch
    eingelegt hat, wird nun am 3. November vor dem Landgericht München
    weiter verhandelt.
    Im Vergleich zur Repression gegen die PKK und andere ist die
    momentane Verfolgung der FDJ noch moderat. Scheinbar soll in der
    „Ordnungszelle Bayern“ ein Exempel an einer nicht besonders starken
    Organisation statuiert werden, mit dem die Solidaritätsbereitschaft
    und Abwehrfähigkeit der gesamten linken Bewegung getestet wird. Die
    FDJ wird verfolgt, weil sie gegen den Kriegskurs dieses neuen
    Großdeutschland kämpft, das sich ökonomisch und politisch schon
    wieder halb Europa unterworfen hat. Weil sie im Westen wie im Osten
    auch für das „andere Deutschland“, für den sicher nicht fehlerfreien
    Versuch steht, den Sozialismus aufzubauen, an den heute nicht
    erinnert werden darf. Weil sie die sogenannte Wiedervereinigung als
    den größten Raub an fremdem Eigentum und aggressivsten Akt des
    deutschen Imperialismus seit 1945 bezeichnet und als Ausgangspunkt
    für die Kriegspolitik nach außen und den demokratiefeindlichen Umbau
    des Staatsapparates seit 1990.
    Weil sie sagt: „Lieber sozialistische Experimente, als großdeutsche
    Katastrophen!“
    
    Kommt zum Prozess!
    
    Dienstag, 3. November 2015, 11.00 Uhr (bitte Zeit für die
      Einlasskontrolle einräumen)
Landgericht München (Nymphenburger Str. 16, A 229, 2. Stock)
Wer ein Blauhemd der internationalen Arbeiterjugendbewegung besitzt
    (z.B. SJD – Die Falken, SJÖ, NoarOved) möge es anziehen, alle
    anderen blauen Oberteile sind ebenso kleidsam.
    
    Hintergründe & aktuelle Informationen unter www.FDJ.de
    Nachfragen, Kontakt und Kritik an Muenchen@FDJ.de


