Haben drei Männer einen Bombenattentat auf ein Jugendlager von Antifaschisten geplant? Darum ging es – unter anderem – in einem Prozess in Emmendingen. Nun gab es die Urteile.
Eine "unselige Gemengelage" nennt Staatsanwalt Florian Rink das, was einen begnadeten, keiner politischen Richtung zuzurechnenden Tüftler, und zwei Neonazis zusammen und letztlich auf die Anklagebank vor das Schöffengericht führte. Verurteilt wurden alle drei am Mittwoch zu Freiheits- und Geldstrafen, jeweils auf Bewährung. Die Begründung: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie in einem Fall zudem gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen.
Konkret gebaut hatte der Hobby-Bombenbastler und enthusiastische Modellflieger aus dem Landkreis Emmendingen neben zahlreichen kleineren "Böllern" einen Sprengsatz, der vom Sachverständigen des Landeskriminalamtes als gefährlich für Leib und Leben beurteilt wurde. Mit Hilfe eines Modellfliegers hätte der Sprengkörper über einem Jugendlager von Antifaschisten abgeworfen werden sollen – und die drei Angeklagten sollen in stark alkoholisiertem Zustand auch darüber gesprochen haben. Mehr aber nicht.
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Von dieser Idee ebenso wie der, einen Sprengsatz bei einem Aufmarsch von
 Rechten in Dortmund abzuwerfen, hatte jedoch einer der Angeklagten 
einem Freund erzählt. Dieser wiederum informierte die 
Ermittlungsbehörden. Der Fall wurde publik, die Staatsanwaltschaft nahm 
Ermittlungen auf. In der Anklageschrift landeten die Attentatspläne 
letztlich aber nicht, weil es über das Gerede hinaus keine konkreten 
Anhaltspunkte gab.
Sehr wohl aber gab es erdrückende Beweise für Sprengversuche des 
Tüftlers in Wäldern und an Gewässern der Region. Bei diesen waren auch 
Fische zu Tode gekommen. Nachgewiesen wurde dem Trio auch der Wurf des 
"Böllers" auf Gegendemonstranten durch den damals der radikalen 
Neonazi-Szene zuzuordnenden Mitangeklagten. Dabei wurden sechs 
Demonstranten verletzt. Unzweifelhaft war diese Tat auch auf einem 
Überwachungsvideo der Polizei festgehalten. Alle angeklagten Taten 
räumten die Angeklagten ein.
"Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass in Dortmund nicht mehr 
geschehen ist", betonte Richter Günther Schmalen, der für die 
Körperverletzungen, in Verbindung mit kleineren Verstößen gegen das 
Sprengstoffgesetz, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs 
Monaten ahndete. Dabei hielt er dem einzig vorbestraften Beschuldigten 
zugute, dass dieser sich seither von der rechten Szene fern halte. 
Während der mitangeklagte frühere Gesinnungsgenosse keine Aussagen zu 
seiner aktuellen politischen Einstellung machen wollte, ihm jedoch nur 
Aufbewahrung und Transport des Sprengstoffes zur Last gelegt und mit 
1800 Euro Geldstrafe geahndet wurde. Vor allem wegen des Baus der 
gefährlichen Bombe, aber auch wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
 wurde der Tüftler zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

