Pegida und Legida kommen Sachsen teuer zu stehen. Nach einem Jahr Pegida liegen allein die Kosten, die der Bund und andere Bundesländer dem Freistaat für Polizeieinsätze bei den sächsischen Demonstrationen in Rechnung gestellt haben, bei fast 800.000 Euro.
Rechnung nach oben offen
Eine Sprecherin des sächsischen Innenministerium sagte dem MDR, für Pegida in Dresden belaufe sich die Summe zurzeit auf rund 292.500 Euro, für Legida in Leipzig sogar auf rund 482.000 Euro.
Die Ausgaben entstanden zum Beispiel für die Unterbringung von 
Polizei-Hundertschaften aus anderen Bundesländern und des Bundes, durch 
die Entsendung von technischem Gerät und die Anmietung und Absicherung 
von Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge. Der Sprecherin zufolge ist 
das aber noch nicht das Ende der Fahnenstange: Die Kosten seien noch 
nicht vollständig erhoben. Hinzu kommen zum Beispiel noch die 
Reisekosten, Verpflegung und Überstunden der Beamten aus anderen 
Bundesländern sowie Abschreibungen der Ausrüstung und Technik. 
Außerdem
 müssen noch die Kosten hinzugerechnet werden, die Sachsen ohnehin aus 
dem eigenen Landeshaushalt begleichen muss, zum Beispiel das normale 
Gehalt der eigenen Polizeibeamten. Eine gesonderte Aufrechnung dieser 
Kosten erfolgt laut Innenministerien aber nicht.
Rekord-Polizeieinsatz in Leipzig im Januar
Für große Einsatzlagen wie einige Pegida- und Legida-Demonstrationen 
sowie die entsprechenden Gegendemonstrationen mit jeweils Zehntausenden 
Teilnehmern hatte die sächsische Polizei in den letzten Monaten mehrfach
 andere Bundesländer und den Bund um Mithilfe gebeten. Nach Angaben des 
sächsischen Innenministeriums waren allein am 21. Januar 2015 in Leipzig
 rund 5.100 Polizisten im Einsatz. Damals hatte Legida eine Kundgebung 
mit 40.000 Teilnehmern angemeldet. Am Ende kamen etwa 15.000, außerdem 
gab es 19 Gegendemonstrationen mit zusammen rund 20.000 Teilnehmern. 
Trotz des hohen Polizeiaufgebots kam es zu Ausschreitungen. Eine für 
Anfang Februar angemeldete Legida-Demonstration wurde von der Stadt 
Leipzig mit der Begründung verboten, es stünden nicht genügend Beamte 
zur Absicherung zur Verfügung.
Kostenaufteilung gesetzlich geregelt
Werden Beamte vom Bund von einem Bundesland angefordert, trägt laut 
Bundespolizei-Gesetz das Land die dadurch entstandenen Mehrkosten. Diese
 Mehrkosten werden teilweise nach Pauschalsätzen aber auch konkret, wie 
beispielsweise bei Überstunden und Reisekosten, abgerechnet. Genaue 
Höhen der Pauschalen will das Innenministerium nicht veröffentlichen. 
Was sich die Bundesländer gegenseitig für Polizeihilfen in Rechnung 
stellen, ist im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. 
Beamte der
 Bundespolizei und der verschiedenen Hundertschaften der Länder werden 
laut sächsischem Innenministerium während der Einsätze durch den 
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement untergebracht. 
Das geschehe unter anderem in Hotels und landeseigenen Immobilien. Auch 
bei Demonstrationen in Chemnitz waren landesfremde Polizisten im 
Einsatz, jedoch seien dabei keine Unterbringungskosten entstanden.
