Berlin Mehr Härte gegen Flüchtlinge ohne Asylanspruch, mehr Hilfe für Schutzbedürftige: Im Eiltempo hat der Bundestag gestern das Asylrecht verschärft. Wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, müssen Menschen ohne Asylanspruch das Land schneller verlassen, Schutzbedürftige bekommen dagegen effizientere Hilfe. Der Bundesrat soll das Gesetzespaket heute billigen. Mit ihm ist ebenso geplant, drei weitere Balkan-Länder - Albanien, Kosovo und Montenegro - als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen.
Schnellere Abschiebung, weniger Geld
Von Christiane Jacke
Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lobt es als "die größte und umfassendste Änderung des Asylrechts seit den Neunzigerjahren" - für die Kritiker in der Opposition und Menschenrechtsaktivisten kommt es einem Angriff auf ein Grundrecht gleich: Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundestag gestern die umstrittene Verschärfung der Asylgesetze beschlossen. 475 Abgeordnete stimmten für das Paket, 68 dagegen, 57 enthielten sich. Die Gesetze müssen heute noch den Bundesrat passieren, in Kraft treten könnten sie Anfang November.
Schutzbedürftige erhielten damit schneller und effizienter Hilfe,
verteidigte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Gesetzespaket.
Flüchtlinge, die aus wirtschaftlichen Gründen kommen, müssten das Land
hingegen schneller verlassen. Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen
kritisierte dagegen die Verschärfungen: "Dieses Gesetz atmet lediglich
den Geist der Abwehr und Abschreckung."
Die Beschlüsse im Einzelnen:
Schnellere Abschiebung: Albanien, der Kosovo und Montenegro werden als weitere "sichere Herkunftsländer" eingestuft. Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
Weniger Geld: Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Geldleistungen sollen nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.
Härtere Sanktionen: Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen
müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur
noch sehr eingeschränkte Leistungen.
Untertauchen verhindern: Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin einer Abschiebung nicht mehr angekündigt werden.
Einfachere Eingliederung: Asylbewerber mit guten Aussichten auf
ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen. Der Abbau
bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte
erleichtern.
Bessere Gesundheitsfürsorge: Der Bund schafft die
Voraussetzungen dafür, dass die Länder eine Gesundheitskarte einführen
können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen dürfen.