Regensburg. Ein junger Mann wird vermeintlich von einem Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern provoziert. Er ruft seinen Bruder und einen Freund an, um sich zu rächen. Die Männer schlagen auf ihr Opfer ein und verletzen es schwer.
Mit einem Geständnis eines jungen Mannes hat vor der Großen 
Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg der Prozess um eine 
brutale Attacke auf einen Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern 
begonnen. Die Anklage gegen den 18-Jährigen sowie dessen Bruder (24) und
 einem Freund (26) lautet auf versuchten Totschlag.  
 
Die Tat 
hatte sich wenige Tage vor Weihnachten 2014 in Niederlindhart (Kreis 
Straubing) ereignet. Während zwei Angeklagte zum Prozessauftakt am 
Mittwoch schwiegen, gab der Jüngere durch Verteidiger Markus Huesmann 
eine Erklärung zum Tatgeschehen ab. Demnach habe sich eine Gruppe 
Schwarzafrikaner gegenüber seinem Mandanten vor dem Bahnhof in Straubing
 aufdringlich verhalten. 
 
Das spätere Opfer habe ihn und seine 
Freundin im Zug provoziert und der jungen Frau vor die Füße gespuckt, 
sagte Huesmann in der verlesenen Erklärung. Beim Ausstieg habe sich der 
Angeklagte gereizt gefühlt und sei mit seinem älteren Bruder in den Zug 
gesprungen und habe dem Asylbewerber aus Mali drei Faustschläge 
versetzt. Sein Bruder habe dann zweimal mit einem Nothammer 
zugeschlagen. Der 18 Jahre alte Asylbewerber erlitt Platzwunden und 
musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Als ein Fahrgast 
auftauchte, ließen die Angeklagten von ihrem Opfer ab.  
 
"Tod in Kauf genommen"
 
 
Die
 Staatsanwaltschaft unterstellt den Angeklagten, dass sie erkannten, 
dass zumindest die Hammerschläge auf den Kopf möglicherweise ausreichen 
könnten, den Geschädigten zu töten. Dies sei ihnen jedoch gleichgültig 
gewesen. Sie hätten den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen. Der
 Vertreter der Nebenklage forderte zu Prozessbeginn eine Belehrung der 
Angeklagten, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in 
Betracht komme. Über den Antrag wollte das Gericht am Mittwoch nicht 
entscheiden. 
 
"Die Angeklagten haben aus offensichtlich 
rassistischen Motiven gehandelt", sagte Rechtsanwalt Nico Werning aus 
München, der das Opfer als Nebenkläger vertritt. Vor allem der ältere 
Bruder habe eine "unerträglich feindliche Gesinnung gegenüber 
Ausländern". Nach dem Anruf seines Bruders, habe der 24-Jährige den 
Hammer bewusst von zu Hause mitgebracht. Es sei keine spontane Tat 
gewesen, sondern er habe aus Mordlust gehandelt.  
 
Nach Angaben 
des Rechtsanwaltes waren die beiden angeklagten Brüder bereits wegen 
Körperverletzung vorbestraft und standen zur Tatzeit noch unter 
Bewährung. Der Prozess wird am 13. Oktober fortgesetzt. Ein Urteil wird 
Ende Oktober erwartet. 
