Minijobber verklagt Bowlingcenter Ein ehemaliger Aushilfskellner klagt mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Halle gegen den „Bowling Star Halle“.
Der Minijobber möchte offene Ansprüche an Urlaubsentgelt und unbezahlter Arbeitszeit gegenüber dem Bowlingcenter durchsetzen. Der Termin für die Güteverhandlung am Arbeitsgericht ist auf Freitag, den 25.09.2015 um 09:15 angesetzt. Der ehemalige Aushilfskellner hatte Ende Januar mit seiner Kündigung bei dem Bowlingcenter das ihm zustehende Urlaubsentgelt und die Vergütung unbezahlter Arbeitsstunden eingefordert. Als der „Bowling Star“ (FSB Feizeit Sport Beratung GmbH) darauf zunächst gar nicht reagierte, schaltete der ehemalige Kellner die lokale Basisgewerkschaft FAU Halle ein. Diese machte die Ansprüche erneut geltend, welche nun durch die Gegenseite zurückgewiesen wurden. Der Kellner wollte diese Verweigerungshaltung nicht akzeptieren und hat daher mit Unterstützung der Gewerkschaft Klage eingereicht, welche nun verhandelt wird.
Die FAU Halle war in dem Konflikt stets für Vergleichsverhandlungen bereit und ist auch während der Güteverhandlung offen für Verhandlungen. Die FAU Halle fordert die Vertretung der FSB GmbH dazu auf sich ebenfalls während der Güteverhandlung verhandlungs- und vergleichsbereit zu zeigen.
Immer mehr Menschen bekommen häufig nur noch eine geringfügige Beschäftigung. Was leider viele immer noch nicht wissen: Auch im Minijob gelten die gleichen Rechte wie für alle andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch! Der Fall im „Bowling Star“ ist also kein Einzelfall.
Die FAU Halle ruft daher dazu auf die öffentliche Verhandlung kritisch zu begleiten und den ehemaligen Kellner zu unterstützen.
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle
Thüringer Straße 16
Freitag, den 25.09.2015 um 09:15
Saal 4.021
weitere Infos: fauhalle.blogsport.de