Früherer SS-Mann Gröning zu Haftstrafe verurteilt
Von Peer Körner, Sara Lemel und Michael Evers
 Lüneburg. Nach dem Lüneburger Auschwitz-Urteil haben Opfervertreter die
 Klarstellung des Gerichts hervorgehoben, dass auch kleine Rädchen der 
Vernichtungsmaschinerie mit einer Verurteilung rechnen müssen. Die 
Entscheidung folge dem Grundsatz, "dass, egal welche Rolle eine Person 
bei dem Morden gespielt hat, er oder sie Mordkomplizen waren und 
Verantwortung tragen", sagte eine Sprecherin der israelischen 
Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem gestern.
 Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte den früheren 
SS-Mann Oskar Gröning am Mittwoch wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz 
in 300000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Gröning 
hatte unter anderem eingeräumt, in dem Nazi-Vernichtungslager Geld aus 
dem Gepäck der Verschleppten genommen und in die Hauptstadt Berlin 
weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil 
Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch eine Revision prüfen wollen.
Der wichtigste Aspekt des Prozesses gegen Gröning sei gewesen, dass er 
eine Debatte über die persönliche Verantwortung eines jeden Einzelnen 
für die Schrecken der NS-Zeit angestoßen habe, sagte die 
Yad-Vashem-Sprecherin. Er sei dem Grundsatz gefolgt, "dass die 
Nazi-Verbrechen nie verjähren können". 
Wenn das Urteil gegen Gröning rechtskräftig wird, könnten auf den 
94-Jährigen Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe zukommen, sagte 
Gerichtssprecherin Frauke Albers. Allein die Anwaltsgebühren ohne Spesen
 lägen bei mindestens 120000 Euro. Insgesamt waren die mehr als 70 
Nebenkläger zuletzt von 14 Juristen vertreten worden. Dazu kämen Kosten 
für die Dolmetscher von rund 75000 Euro plus Spesen, sagte Albers 
weiter. Für die eigens als Verhandlungsort angemietete Ritter- akademie 
schlügen knapp 65000 Euro zu Buche.
