Am 15. Juli wird stattfinden eine Gerichtsverhandlung gegen vier Angeklagte, denen vorgeworfen wird, sich strafbar gemacht zu haben im Rahmen der Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik in Rheda-Wiedenbrück am 14. Dezember 2013. Rund dreißig Tierrechtler*innen demonstrierten an jenem Tag gegen die Nutzung und Ausbeutung von Tieren durch die Fleischindustrie, indem sie den Betrieb für mehrere Stunden mit Sitzblockaden und Ankettungen lahmlegten.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld erhob Anklage gegen vier
          Personen, denen sie vorwirft, sie hätten „gemeinschaftlich
          Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Unterlassung
          genötigt“. Ihr Verhalten sei daher strafbar gemäß § 240 des
          deutschen Strafgesetzbuches. Diese Anklage wurde vom
          Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zur Hauptverhandlung zugelassen.
          
           Der öffentlich zugängliche Gerichtsprozess
                wird stattfinden am Mittwoch, den 15. Juli
                um 13 Uhr im Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
                im Sitzungssaal E 4 - 05.
          
          Wer sich den Prozess gerne anschauen möchte oder die
          Angeklagten unterstützen möchte oder den Anlass nutzen möchte,
          um weiteren Protest zum Ausdruck zu bringen, kann gerne
          einfach kommen oder sich zwecks eventueller Absprachen vorher
          melden beim Kampagnenbüro gegen Tierfabriken in
          Braunschweig (Kampagnenbuero-BS at riseup.net).
          Die Angeklagten freuen sich auch über interessierte
          Presse-Vertreter*innen und werden vor Ort zur Verfügung stehen
          für Interviews. Ab 12:15 Uhr werden Leute aus dem Umfeld der
          Angeklagten und ihrer Unterstützis vor Ort sein.
          
          Einen Überblick
            über die Presseberichte zur Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik
            gibt es auf der Internetseite des Vereins die
              tierbefreier, welcher sich an der Aktion
          beteiligte.

