Drittes Verfahren nach Polizeieinsatz bei Demo in Schönefeld - Behörden halten Details aber geheim
Von Frank Döring
 Nach dem unzulässigen Feuerlöscher-Einsatz von Polizeibeamten gegen 
Demonstranten voriges Jahr in Schönefeld hat die Staatsanwaltschaft 
Leipzig ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies bestätigte 
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf LVZ-Anfrage. "Es haben sich im Laufe
 der Ermittlungen weitere Hinweise in diesem Zusammenhang ergeben", 
begründete er diesen Schritt. 
 Wie berichtet, hatten Bereitschaftspolizisten am 3. Februar 2014 ein 
Spezialfeuerlöschgerät eingesetzt - betroffen waren Demonstranten, die 
gegen einen rechtsgerichteten Aufmarsch vor dem Asylbewerberheim 
protestierten. Viele klagten hinterher über Augen- und Haut-Reizungen. 
Später teilte das Innenministerium der LVZ mit, dass das Gerät mit 
Wasser gefüllt war, versetzt mit dem Löschmittelzusatz FireAde 2000 und 
dem Frostschutzzusatz CW-Antifreeze. Die Behörde musste eingestehen, 
dass ein nicht für diesen Einsatz zugelassenes Mittel verwendet worden 
war. Vorgesehen ist das Gerät eigentlich für das Löschen von brennenden 
Personen und Sachen.
In diesem Zusammenhang war bereits gegen zwei Polizeibeamte ein 
Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen 
Körperverletzung im Amt eingeleitet worden. Dies dauere noch an, teilte 
jetzt das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der 
Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) mit. Ob und wann mit einer 
Anklageerhebung zu rechnen ist, könne derzeit nicht gesagt werden. 
Hinsichtlich des hinzugekommenen Verfahrens halten sich die Behörden 
ausgesprochen bedeckt. So teilten weder Ministerium noch 
Staatsanwaltschaft mit, gegen wen sich das neue Ermittlungsverfahren 
richtet - gegen einen weiteren unmittelbar am Einsatz beteiligten 
Beamten oder einen mutmaßlich Verantwortlichen. Bei dem Einsatz zu der 
Kundgebung in Schönefeld waren 58 Beamte der Polizeidirektion Leipzig 
und 93 Kräfte der Bereitschaftspolizei beteiligt.
"Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt 
würden", teilte das Innenministerium in seiner schriftlichen Antwort 
mit, "könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen 
Ermittlungen vereitelt würde." Selbst eine Auskunft in nichtöffentlicher
 Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk 
käme aus diesem Grund nicht in Betracht. "Der Schaden für das laufende 
Ermittlungsverfahren wäre womöglich irreparabel", so das Ministerium. 
 Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist demnach
 auch nicht mit weiterführenden Konsequenzen zu rechnen. "Bisher wurden 
noch keine disziplinarrechtlichen Schritte unternommen", so das 
Innenministerium, "da die Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Beamte 
des Polizeivollzugsdienstes des Präsidiums der Bereitschaftspolizei 
weiterhin geführt werden." 
