Nachdem bei der Abschiebung eines Flüchtlings aus Müllheim nach Italien 
bekannt geworden war, dass die Polizei einen Generalschlüssel für die 
Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung hat, um Abschiebungen durchzuführen,
 hatten die KreisrätInnen Dora Pfeifer-Suger und Dr. Martin Richter sich
 an Landrätin Dorothea Störr-Ritter gewandt und dagegen protestiert.
Wie das Landratsamt jetzt mitteilte haben alle für 
Gemeinschaftsunterkünfte zuständige Polizeidienststellen 
Generalschlüssel ausgehändigt bekommen. An den anderen Standorten habe 
es bisher deswegen keine Beanstandungen gegeben.
Begründet wird die Maßnahme damit, dass das Öffnen der Haustüren mit 
Schlüssel für die anderen Bewohner weniger störend sei als andere 
polizeiliche Maßnahmen. Zudem würde die Polizei den Schlüssel nur 
verwenden, wenn sie einen Auftrag erfüllen müssen. Die Polizei handle im
 Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums. Nach Angaben des 
Landratsamtes wird so verfahren, dass den Flüchtlingen, die der 
Ausreisaufforderung nicht nachgekommen sind, vom RP Karlsruhe mitgeteilt
 wird, dass die Rückführung bzw. Abschiebung zwangsweise erfolge und sie
 sich in der Gemeinschaftsunterkunft für die Abholung zur Verfügung zu 
halten hätten.
"Die Antwort ist sehr unbefriedigend, die Uneinsichtigkeit des 
Landratsamtes sehr bedauerlich. Die Aushändigung eines Generalschlüssel 
kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Polizei im Auftrag 
des zuständigen Regierungspräsidiums handelt", so Dora Pfeifer-Suger und
 Dr. Martin Richter. Es werde bei anderen Polizeieinsätzen außer in 
Flüchtlingsunterkünften kaum vorkommen, dass die Polizei einen Schlüssel
 zur Wohnung eines zu Verhaftenden zur Verfügung hat, selbst dann, wenn 
es sich um einen gefährlichen Schwerverbrecher handelt, muss die Polizei
 klingeln oder an der Tür klopfen. Auch in diesen Fällen handle sie in 
einem Auftrag.
"Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich bei den Flüchtlingen 
nicht um Verbrecher handelt, sondern um Menschen die eine Heimat und 
eine Lebensperspektive suchen, aber das Pech haben, hier nicht erwünscht
 zu sein. Entsprechend sollte auch das Vorgehen der Polizei gestaltet 
werden. Menschenwürde und Anstand gebieten es, nicht zur Nachtzeit mit 
Schlüsseln in die Privatbereiche einzudringen. Wir hoffen da auf ein 
Einsehen der Polizei, wenn schon das Landratsamt (noch) kein Einsehen 
hat", erklären die beiden KreisrätInnen.
(Presseinfo: Dora Pfeifer-Suger, Müllheim, vom 13.4.15)
