Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat ein Strafverfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) wegen seiner Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 eingestellt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Tageszeitung“ darüber berichtet. Der Beschluss wegen Geringfügigkeit sei bereits am Montag mit Zustimmung der Beteiligten ergangen. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen Ramelows müsse die Staatskasse tragen. „Die Dresdner Justiz stiehlt sich auf leisen Sohlen davon“, kommentierte Ramelow die Entscheidung des Gerichts.
Das Verfahren gegen den 59-Jährigen wegen Verstoßes gegen das 
Versammlungsgesetz war jahrelang in Sachsen gelaufen. Ramelow sprach vom
 „unrühmlichen Ende eines unrühmlichen Verfahrens“. Ende Januar hatte 
der Justizausschuss des Thüringer Landtags auf Antrag des Amtsgerichts 
die Abgeordneten-Immunität des ersten Ministerpräsidenten der Linken 
aufgehoben. Die Aufhebung war zwei Tage vor seiner Wahl zum Thüringer 
Regierungschef am 5. Dezember beantragt worden. Ramelow wertete die 
Verfahrenseinstellung als Erfolg: „Wer friedlichen Protest gegen 
Demonstrationen, auf denen rechtsextreme, rassistische und 
antisemitische Inhalte verbreitet werden, ausübt, darf nicht 
kriminalisiert werden“, sagte Ramelow nach Angaben der Thüringer 
Staatskanzlei. 
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20 
Tagessätze zu je 170 Euro hatte Ramelow 2012 Einspruch eingelegt. Das 
Gericht stellte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen 
Geringfügigkeit ein, wogegen der Linke-Politiker wiederum Beschwerde 
einlegte, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Es gehe ihm 
nicht ums Geld, sondern um eine endgültige Klärung, hatte er sein 
Vorgehen begründet. Ramelow hatte den Vorwurf, sich an einer Blockade in
 Dresden beteiligt zu haben, stets zurückgewiesen. (mit dpa)
