In Freiburg hat er eine Ehefrau und Schwiegereltern. Dennoch wurde ein 20-jähriger Roma nach Serbien abgeschoben. Das Regierungspräsidium führt an, der Mann habe nie einen Asylantrag gestellt.
Die Abschiebung eines 20-jährigen Mannes aus Freiburg nach Serbien am 
vergangenen Dienstag hat das Freiburger Forum gegen Ausgrenzung und die 
Unabhängigen Listen auf den Plan gerufen. Von einem skandalösen Vorgehen
 der Behörden ist die Rede – das für Rückführungen zuständige 
Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sachverhalt allerdings ganz 
anders dar.
Das Forum gegen Ausgrenzung beklagt, dass der 20-jährige Roma hier nicht
 allein gelebt habe, sondern aus seinen familiären Bindungen gerissen 
worden sei. Seit zwei Jahren sei er verheiratet, die Trauung habe in 
Deutschland stattgefunden. Die Frau habe eine sogenannte 
Niederlassungserlaubnis in Deutschland. "Der Schutz von Ehe und Familie,
 der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, wurde 
durch diese Abschiebung grob verletzt", bewertet das Forum gegen 
Ausgrenzung in einer Pressemitteilung die Aktion.
Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe, 
rekonstruiert den Ablauf wie folgt: Der Mann sei ohne Visum eingereist 
und habe eine Aussetzung der Abschiebung beantragt. Diese sei bereits im
 August 2014 abgelehnt worden. In der Folge sei ihm eine Ausreisefrist 
von 30 Tagen gesetzt worden, andernfalls werde er abgeschoben. Dagegen 
wiederum habe der Mann Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch sei 
abschlägig beschieden worden.
Im November 2014 habe der 20-Jährige einen Härtefallantrag gestellt. 
Anfang 2015 sei auch dieser abgelehnt worden. Im Anschluss daran habe 
der Mann einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht in Freiburg
 vorgelegt – dieser sei vom Gericht abgelehnt worden. "Der Abschiebung 
gingen mehrere Schritte voraus", so Herzel – es hätte also klar sein 
müssen, dass eine Abschiebung drohe. "Tatsache ist, dass er sich illegal
 in Deutschland aufgehalten hatte." Zudem führe eine Ehe nicht 
zwangsläufig dazu, dass jemand bleiben könne.
Für den Betroffenen, seine Ehefrau und seine Schwiegereltern sei das 
alles unfassbar, heißt es in der Mitteilung des Freiburger Forums gegen 
Ausgrenzung – auch vor dem Hintergrund der Umstände: "Noch am Tag vor 
seiner Abschiebung hatte der junge Mann auf der Freiburger 
Ausländerbehörde seine Duldung verlängert und sogar endlich eine 
Arbeitserlaubnis erhalten. Auch eine Arbeitsstelle hatte er schon 
gefunden, wo er demnächst anfangen sollte zu arbeiten."
Als der Mann am Dienstag bei der Polizei erschienen sei, habe er nicht 
mehr gehen dürfen. "In kürzester Zeit konnte seine Frau noch wenige 
Sachen zusammenpacken, um sie ihm mitzugeben." Gegen 11 Uhr sei er von 
der Polizei zum Baden Airpark gefahren worden. Nun sei der 20-Jährige in
 Belgrad. "Der Landesregierung ist offensichtlich jedes Maß und jeder 
Anstand verlorengegangen", heißt es in einer Mitteilung der Unabhängigen
 Listen Freiburg. "Wir fordern eine sofortige Rückkehr des jungen Mannes
 und eine Entschuldigung an den Betroffenen und seine Angehörigen", sagt
 Angelina Bühler, Fraktionsmitarbeiterin.
Verwunderlich bei dem gesamten Vorgang: Der Mann hatte bis zuletzt sein Recht, einen Asylantrag zu stellen, nicht in Anspruch genommen. Einen Asylantrag zu stellen, wäre jederzeit möglich gewesen, sagt RP-Sprecher Herzel.
