Karlsruher Richter lassen sich Zeit - und beim Bundesrat kommt Nervosität auf / Kläger sollen weitere Beweise vorlegen
Von Dieter Wonka
Berlin. Im laufenden NPD-Verbotsverfahren reagieren die Prozessvertreter des Bundesrates, die Juristen Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit "zunehmendem Unbehagen" auf die Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht. Zugleich will man neues Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen. Das geht nach Informationen dieser Zeitung aus einem Bericht des derzeit federführenden Landes Hessen an die Innenministerkonferenz hervor. Der Antrag war am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Zur Verbesserung der Prozessaussichten wurden die 
Verfassungsschutzbehörden der Länder aufgefordert, die bereits in 
Karlsruhe eingereichte Materialsammlung "in jedem Falle" nochmals 
fortzuschreiben und zu aktualisieren. Man gehe aber davon aus, dass sich
 Karlsruhe "nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen" einlasse, 
"sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber treffen wird, 
ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des Verfahrens reicht 
oder nicht". 
Zuletzt hatte der NPD-Prozessvertreter Peter Richter in einem Schreiben 
vom 4. März 2015 gegenüber den Karlsruher Richtern unter anderem das 
Prozedere und die Verlässlichkeit beim Rückzug der V-Leute des 
Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der Partei problematisiert. 
Richter gehört mittlerweile selbst als Beisitzer dem NPD-Bundesvorstand 
an. Er erwähnt auch eine mögliche Beobachtung seiner Person durch den 
Verfassungsschutz. Diese haben die Rechtsvertreter des Bundesrates 
jedoch schriftlich ausgeschlossen: "Der Prozessvertreter der 
Antragsgegnerin unterliegt keiner nachrichtendienstlichen Überwachung 
durch Bund und Länder."
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren, damals getragen von Bundestag, 
Bundesrat und Bundesregierung, war am 18. März 2003 vom 
Bundesverfassungsgericht eingestellt worden. Karlsruhe hatte bemängelt, 
dass V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der 
Partei tätig waren. Geprüft wurde seinerzeit nicht, ob es sich bei der 
NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt.
Als Folge des neuerlichen Verbots-Antrags hatten die Innenminister der 
Bundesländer im Jahr 2012 vereinbart, sämtliche V-Leute aus der 
Führungsebene der NPD abzuziehen.
Die Affäre um die Mordopfer des sogenannten Nationalsozialistischen 
Untergrunds (NSU) hatte wesentlich zum zweiten Verbotsanlauf 
beigetragen. Anders als früher scheiterte aber dieses Mal ein 
gemeinsames Vorgehen von Bundesrat und Bundestag. Ein entsprechender 
Antrag der SPD-Bundestagsfraktion fand keine Mehrheit in Bundestag. Zur 
damaligen Zeit regierte im Bund eine Koalition von Union und FDP.
