Fördermittel für bessere soziale Betreuung
Dresden. Sachsen möchte die Lebensbedingungen von Flüchtlingen verbessern. Gestern verabschiedete das Kabinett dazu eine Förderrichtlinie zur sozialen Betreuung. Damit solle Betroffenen geholfen werden, sich im Alltag zurechtzufinden, sagte Integrationsministerin Petra Köpping (SPD). "Das kann ein Besuch beim Arzt sein, das Herantasten an unsere gesellschaftlichen Umgangsformen oder die simple Frage: Wie kommt mein Kind in eine Kindertageseinrichtung oder Schule."
 Hinter der Richtlinie steht ein Geldbetrag von drei Millionen Euro pro 
Jahr. Teilbeträge davon stehen Kommunen und Kreisen als Pauschalbetrag 
zur Verfügung. Eine Art Schlüssel soll garantieren, dass Regionen mit 
mehr Flüchtlingen auch mehr Unterstützung erhalten. Anträge können 
Städte und Kreise stellen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen 
nach der Erstaufnahme zuständig sind. Sie können Fördermittel für 
Personalkosten und Sachkosten erhalten, die im Zusammenhang mit der 
sozialen Betreuung anfallen.
Köpping sieht darin einen ersten großen Schritt, um die Situation in 
Sachsen zu verbessern. Damit unterstütze die Regierung eine Arbeit, die 
vor Ort bereits geleistet werde. Nach den Worten der 
Integrationsministerin ist die Förderrichtlinie Teil einer 
Gesamtkonzeption, die unter anderem auch Investitionsmittel von Bund und
 Land für die Stadtentwicklung und zusätzliches Geld aus dem 
sachsenweiten Finanzausgleich umfasst. "Asyl- und Integrationspolitik 
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", betonte Köpping. Unklar ist 
momentan noch, ob Sachsen auch eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge 
einführen wird. Köpping zufolge ist dafür eine Unterstützung des Bundes 
notwendig. Deshalb wolle man noch einmal mit dem Bund sprechen, hieß es.
 Jörg Schurig
