Sozialbürgermeister äußert sich zur Friederikenstraße 37 Von Jens Rometsch Im Leipziger Rathaus wurde gestern erstmals die Mega-Panne beim Verkauf des kommunalen Grundstücks Friederikenstraße 37 offiziell eingeräumt. "Aus heutiger Sicht wäre eine Sicherung dieses Objektes für eine Nutzung durch die Stadt sinnvoll gewesen", sagte Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) auf Anfrage. "Die Stadtverwaltung bedauert es sehr, dass es hierzu keine hinreichenden Abstimmungen gegeben hat."
 Wie die LVZ exklusiv berichtete, hatte das Liegenschaftsamt das fast 
zwei Hektar große Areal in Dölitz für 500000 Euro verkauft, obwohl es 
die Kommune selbst als Flüchtlingsheim dringend gebraucht hätte. Der 
Notartermin muss im Zeitraum zwischen Juli und November 2014 
stattgefunden haben. Laut Fabian nahm der neue Eigentümer - die KKS 
Projekt GmbH - Anfang November Kontakt mit dem Sozialamt auf. Am 17. 
November gab es eine erste Besichtigung der ehemaligen Ingenieurschule 
samt Wohnheim, am 22. Dezember folgten konkrete Verhandlungen über eine 
Anmietung als Asylbewerber-Unterkunft.
Doch daraus wurde nichts. Vielmehr mietete der Freistaat Sachsen am 28. 
Januar das Grundstück für gut zwei Jahre als Erstaufnahmeunterkunft für 
Asylbewerber an. Ab Juli 2015 sollen dort 350 Plätze in den vorhandenen 
Gebäuden, später weitere 151 Plätze in Wohncontainern zur Verfügung 
stehen. Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion Sachsen, bat 
bei einem Bürgerforum am Dienstagabend um Verständnis, dass bei der 
Abstimmung mit den Kommunen zuletzt "vieles nicht so gelaufen ist, wie 
es laufen sollte". Doch die stark ansteigenden Flüchtlingszahlen Ende 
2014 hätten den Freistaat "über Nacht vor ein Riesenproblem gestellt". 
Die Frage einer Dölitzerin zum Mietpreis für das Objekt ließ Gökelmann 
indes unbeantwortet.
Die KKS Projekt GmbH - gegründet durch einen Berliner Architekten und 
übrigens nicht identisch mit dem Leipziger Immobilienmaklerbüro KKS - 
erklärte jetzt auf Anfrage, sie habe die Fläche ursprünglich für eine 
kulturelle Nutzung (etwa als Atelierhaus) erwerben wollen. Erst einen 
Tag nach dem Notartermin habe die Bundesregierung verkündet, dass 
Asylheime künftig auch in Gewerbegebieten zulässig sind. Nach 
LVZ-Informationen liegt dem Liegenschaftsamt der Stadt inzwischen ein 
anwaltliches Schreiben vor, in dem die Rechtmäßigkeit des Verkaufs 
angezweifelt wird.
